Aus unserer Verbraucherschutzarbeit – Fall 3: Innenraum bleibt Innenraum
20.06.2022 Egal wie man ihn bezeichnet: Wände, Türen, Decke bilden einen Innenraum. Ob Türen geöffnet oder geschlossen sind, spielt dabei keine Rolle. Eins unserer Mitglieder stellte fest, dass zu einer großen Nürnberger Gaststätte ein vollständig umschlossener Eingangsbereich gehört, welcher von den Kunden als Gastraum genutzt werden kann und mit Tischen und Stühlen einladend ausgestattet ist. … Weiterlesen