Eigentlich sollte dort, wo gegessen wird, nicht geraucht werden. Den Grundsatz „Kein Rauchen im Restaurant“ billigen Nichtraucher wie Raucher gleichermaßen, wie Umfrageergebnisse und Leserbriefe sowie Kommentare in den Medien immer wieder zeigen.
Die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer spiegeln dies auch weitgehend wider, da Raucherräume in Gaststätten meist an ein Verbot der Speisenzubereitung (z.B. Niedersachsen, Hamburg) oder an eine Größe gekoppelt sind, die für Restaurants im Allgemeinen nicht rentabel ist (z.B. Baden-Württemberg, Berlin). Jedoch stellt sich die Frage, warum bei der Essensaufnahme eine Zwei-Klassen-Regelung besteht. Weshalb ist das Rauchen im Restaurant verboten, aber in Einraumkneipen, Raucherräumen größerer Gaststätten oder Festzelten vielerorts erlaubt? Ist es unerträglicher, Tournedos Rossini unter Rauchschwaden zu verzehren als Frikadellen mit Kartoffelsalat? Würgt es den wider Willen mitrauchenden Gast im Festzelt bei Bratwurst mit Sauerkraut weniger als in der Speisegaststätte bei Forelle Müllerin Art? Es kann kein Unterscheidungskriterium sein, welche Qualität die zubereiteten Speisen haben oder ob sie kalt oder warm serviert werden. Entscheidend ist vielmehr, dass Rauchen weder im Restaurant noch an irgendeinem anderen Ort der Speisenaufnahme hinnehmbar ist, was die meisten Raucher im eigenen Zuhause durchaus beherzigen. Besonders zu erwähnen sind geschlossene Gesellschaften, in denen meist der Nichtraucherschutz aufgehoben ist: Es handelt sich großenteils um Familienfeiern, während derer viel und opulent gegessen wird. Die Erfahrung zeigt: alle Ausnahmen bei Regelungen zum Nichtraucherschutz sind von Übel. Nicht das Rauchen im Restaurant allein gehört also verbannt, sondern das Rauchen in der gesamten Gastronomie ohne jegliche Ausnahme.
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