23.05.2017 Pro Rauchfrei ist klageberechtigter Verbraucherschutzverband Nichtrauchen, siehe unsere Pressemeldung und hat seine Arbeit aufgenommen.
Pro Rauchfrei e.V. hat erstmalig seine Verbandsklagerechte in Anspruch genommen: Nach umfangreichen Ermittlungen wurden zwei Shisha-Bars in Bayern abgemahnt, weil dort in den Shishas verbotenerweise Tabak statt zulässigerweise Ersatzstoffe verwendet werden.
Mit Beschluss vom 16.05.2017 hat das Landgericht Regensburg auf Antrag von Pro Rauchfrei einem Betreiber das Rauchen in der Bar sowie das Werben auf Facebook unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt, nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde.