Auf dem Balkon

Ermutigt durch den höheren Stellenwert des Nichtraucherschutzes in unserer Gesellschaft beginnen sich  Nichtraucher zu wehren, die durch rauchende Nachbarn in ihrer Wohnung bzw. ihrem Wohneigentum belästigt werden., teils schon über Jahre hinweg, und bisher vergeblich um Rücksichtnahme seitens der Raucher gebeten hatten.  Ein strittiger Punkt hierbei ist das Rauchen auf dem Balkon. Viele möchten die eigene Wohnung rauchfrei halten  und gehen daher zum Rauchen regelmäßig auf den Balkon. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden, würden nicht die Rauchschwaden auf andere Balkone oder in die Fenster darüberliegender Wohnungen ziehen. Nichtraucher fühlen sich dadurch in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt bzw. leiden unter körperlichen Missstimmungen (Kopfweh, Übelkeit, Hustenreiz …). Wie könnte hier eine Lösung aussehen? Die ideale Lösung wird es nicht geben, jedoch es gibt Kompromisse, die gesetzgeberisch eindeutig gefördert werden sollten, z.B. die bindende Vereinbarung von Rauchzeiten auf dem Balkon, sodass die Nichtraucher ihre Lüftungszeiten danach ausrichten können. Bei Zuwiderhandlung (Rauchen auf dem Balkon außerhalb der vereinbarten Zeiten) müssen Abmahnungen möglich sein, im wiederholten Fall die Kündigung. Damit es gar nicht zu solchen Streitfällen kommt, sollte der Vermieter die Möglichkeit haben, Rauchen in der Wohnung bzw. im Haus inklusive Balkon oder Garten zu verbieten, sodass Nichtraucherhäuser das Mietangebot bereichern könnten. Dies wäre für jeden Vermieter eine Investition in die Zukunft, da heute schon etwa drei Viertel der deutschen Bevölkerung Nichtraucher sind. Für Häuser mit Eigentumswohnungen müssen eigene Regelungen getroffen werden, da das Rauchen im Wohneigentum nicht verboten werden kann. Vielleicht gibt es in Zukunft technische Lösungen, die verhindern helfen, dass das Rauchen auf dem Balkon zum Ärgernis der Nachbarn wird.