Urteil zum unerwünschten Rauchen auf Balkonen und Terrassen
Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung aktualisiert am 09.09.2015, zuerst veröffentlicht am 01.04.2015 Schon in der bloßen Geruchswahrnehmung von Tabakrauch des Nachbarn liegt eine Besitzbeeinträchtigung vor. Diese gelegentliche Beeinträchtigung ist jedoch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses hinzunehmen. Im Hinblick auf übermäßige Tabakrauchbelästigung auf Balkon oder Terrasse besteht eine solche Duldungspflicht aber nicht. Es … Weiterlesen