26.12.2023 Ein weniger schönes Weihnachtsgeschenk flatterte einem großen deutschen Tabakkonzern im Dezember ins Haus: Eine Abmahnung von Pro Rauchfrei e.V., weil der Konzern kostenlose Zigaretten nach Registrierung im Internet an Interessenten verschickt. Aus Sicht von Pro Rauchfrei ein zweifacher Verstoß gegen geltendes Recht.
Es ist leider bereits der dritte Fall ähnlicher Art: Interessenten registrieren sich bei einem Tabakkonzern und bekommen dafür kostenlos Zigaretten nach Hause – teils im Wert von 20 Euro. Von diversen Händlern beworben, finden solche Aktionen starken Anklang. Nun hat ein Tabakkonzern erneut eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, nachdem Pro Rauchfrei eine solche Aktion abgemahnt hat. Eine derartige Gratis-Abgabe im Versandwege halten wir für unzulässig.
Konkret verstößt eine solche kostenlose Abgabe nach unserer Ansicht sowohl gegen das Abgabe- als auch das Werbeverbot im Tabakerzeugnisgesetz. Danach ist es zum einen verboten, Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen oder Wasserpfeifentabak außerhalb von Geschäftsräumen des Fachhandels gewerbsmäßig kostenlos abzugeben, und zum anderen darf für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter nicht im Internet geworben werden. Als Werbung wird jede kommerzielle Kommunikation verstanden, die bereits mittelbar geeignet ist, den Verkauf zu fördern.
Pro Rauchfrei e.V. wird solche Fälle weiterhin bei Konzernen und Händlern konsequent verfolgen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Ihnen solche Fälle bekannt werden.