10.08.2021 – Regensburg: Razzia in Shisha-Bars
Zollbeamte kontrollieren zusammen mit dem Ordnungsamt mehrere Shisha-Bars in der Innenstadt. Dabei werden knapp 45 Kilogramm unversteuerter Tabak und ca. 1,5 Kilogramm Dampfsteine sichergestellt. Überall werden Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf ca. 4000 Euro. Die Rechtslage: Kleinverkaufspackungen müssen in originaler Form an den Endverbraucher abgegeben werden. Kleinverkaufspackungen sind verschlossen zu halten und dass daran angebrachten Steuerzeichen müssen unbeschädigt sein. Der portionsweise Verkauf von Wasserpfeifentabak ist verboten. Ein Verstoß kann bis zu 5.000 Euro kosten. Diese Regeln können auch für andere Produkte zum Rauchen oder Inhalieren, wie Kräuterzigaretten, Wasserpfeifenwatte, Rauchpasten oder Dampfsteine gelten. Diesbezügliche Fragen beantwortet das zuständige Hauptzollamt. Link