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Ihre Stimme zählt - Rauchverbot im Umkreis von Haltestellen des ÖPNV

Achtung, heute letzte Zeichnungsfrist

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Rauchen im näheren Umkreis von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel gesetzlich verboten wird."

So lautet derzeit eine öffentliche Petiton, die beim Deutschen Bundestag von einem Petenten zur Mitzeichnung und Diskussion eingereicht wurde. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis zum 13.07.2011.

Bis jetzt haben bereits über 600 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt, die Petition online zu unterschreiben, und damit die Forderung des Petenten zu unterstützen.

Pro Rauchfrei e.V. unterstützt dieses Anliegen und ruft seine Unterstützer und Mitglieder auf, sich auf der Seite des Deutschen Bundestages über die Petition zu informieren und den Petenten zu unterstützen.

Die Begründung der Petition:

Da sich das Nichtraucherschutzgesetz bislang auf durch Gebaeude eingeschlossene Raeume begrenzt, scheint es mir notwendig, das Rauchen an gennanten Stellen im oeffentlichen Raum zu verbieten.
Da nach persoenlicher Erfahrung Bushaltestellen besonders durch den Zigarettenrauch belastet sind und hier auch keine Moeglichkeit besteht diesem auszuweichen, sofern nicht das Verpassen des Busses riskiert werden muss, halte ich es fuer unabdingbar, hier eine Regelung zum Schutze des Nichtrauchers einzufuehren.
Im Besonderen sind in diesem Rahmen Kinder betroffen, welche sich der Schaedlichkeit des Rauches i.d.R. nicht bewusst sind, und deshalb auch nicht an Ort und Stelle diesem zugegen auf die Unhoeflichkeit seitens des Rauchers hinzuweisen in der Lage sind.
Desweiteren muss der trotz hoeflicher Bitte abgewiesene Nichtraucher oder gar zahlenmaessig, im Verhaeltnis zu einer an der Bushaltestelle verweilender Gruppe Raucher, unterlegene Nichtraucher in einem Konfliktfall den Weg raeumen, da das Interesse an seiner Gesundheit nur demselben obliegt.
Zur Frage der genaueren Bestimmung des naeheren Umkreises von Bushaltestellen, soll hinzugefuegt worden sein, dass es genuegen wuerde, wenn kein gesundheitsschaedlicher Qualm bei einem anderen wartenden Menschen ankommt. Somit koennte schliesslich auch durchaus die Ausnahme gewaehrt bleiben, dass das Rauchen erlaubt bleibt sofern der gesundheitsschaedliche Rauch zur Ankunft eines weiteren Wartenden verwehen konnte.

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