Der Mythos der 75qm Regelung
Es gibt keine Zahl, die bei dem Thema Nichtraucherschutz so oft durch den Raum fliegt, wie die vom BVG vorgegebene Zahl von 75qm2 die laut dem Urteil die "kleinen" Eckkneipen, deren überwiegende Kunden Raucher sind, vor dem Untergang zu bewahren. So weit so gut.
Weniger gut ist, wenn man sich die 75qm2 mal ein wenig näher anschaut. Woher kommt die Zahl, wieso gerade diese Zahl und wie groß sind Eckkneipen eigentlich?
Die erste Frage nach der Herkunft der Zahl ist schnell beanwortet, sie steht in dem Thesenpapier der Tabaklobby, welches im Bundestag 1:1 sogar mit den selben Rechtschreibfehlern durchgewinkt wurde. Das sogar die Richter des BVG ohne zu prüfen diese Zahl als Richtmaß nehmen muss sehr verwundern.
Die zweite Frage nach dem wieso gerade diese Zahl verwendet wurde, ist ein geschickter Schachzug der Tabaklobby. Zum einem beziehen sich die 75qm auf die reine Gastfläche, das heißt es müssen bzw dürfen Toiletten, Küche und der Platz hinter der Theke abgezogen werden. So kann schnell aus einer 200qm Gaststätte eine 75qm Gastfläche werden. Laut einer internen Studie der DeHoGa fallen, wenn man die reine Gastfläche rechnet, rund 80% aller Kneipen, Bars, Lounges unter diese 75qm Gastflächen Regelung. Jetzt leuchtet auch ein, wieso gerade diese Zahl verwendet wurde, weil diese de facto der gesamten Gastronomie einen Freifahrtschein gibt diese Regelung zu nutzen. Für den den Nichraucher heißt das im Normalfall.: Von 10 Kneipen, sind in der Realtität dann min. 8 Kneipen als Raucherkneipen nach dem neuen Gesetz definiert. Weiter gerechnet heißt dies, dass sich von den 35% aktiven Rauchern, von denen nur die Hälfte, also grob gerechnet 12% der Bevölkerung (16- 64 Jahren), die wirklich darauf bestehen überall zu rauchen, sich mindestens 80% aller Kneipen Abends aussuchen dürfen, wohingegen über 80% der Menschen, die entweder Nichtraucher sind bzw. selbst als Raucher gern rauchfreide Kneipen haben möchten, nur maximal 20% aller Kneipen einer Stadt aufsuchen können, insofern sie nicht anderen mit ihrem Rauch schaden wollen, bzw. sich nicht dem gemein gefährlichen Passivrauch aussetzen wollen. Ist das dann wirklich demokratisch gerecht, wenn eine absolute Minderheit bestimmt bzw. beinflusst wo die große Mehrheit Abends hingehen darf oder nicht? Ist das die Wahlfreiheit von der vor allem die FDP spricht? Ganz ehrlich - Nein, das ist gelinde gesagt pervers!
Damit erschliesst sich auch die 3. Frage. In Österreich werden kleine Eckkneipen mit maximal 50qm Gastfläche definiert, wobei der Barbereich mit reingerechnet wird. Im Eigenversuch habe ich bei uns Kempten 8 Betreiber von Eckkneipen befragt, wie groß ihre Kneipen eigentlich sind. Bei 7 von 8 waren sie unter 50qm bei einem 60qm. Wenn man also wirklich die kleinen Eckkneipen schützen will, dass sollte man ehrlich sein, und die Regelung auf maximal 60qm Gesamtfläche beschränken, das wäre dann ehrlich und fair gebenüber den anderen Kneipen, Bars und Lounges deren Kundschaft sich wohl kaum in so eine Eckkneipe begibt. Ehrlich wäre es auch, wenn die Politik dann auch zugibt, dass die 75qm Regelung eben nicht die Eckkneipen schützen soll (weil dann hätte man ie Zahl reduziert und die 75qm als Gesamtfläche angegeben) sondern dazu beitragen soll, der Minderheit der militanten Raucher (also die meinen unbedingt überall rauchen zu müssen) die maximal Auswahlmöglichkeit zu geben, un den Rest mit dem Satz: "Wenn es Euch passt, müsst ihr nicht weggehen" abzuspeisen.
Aber dazu ist die Politk zu feige und die Wirte- und Tabaklobby noch zu mächtig.