Freiheit vom Zwang zum Mitrauchen
Stellungnahme von Pro Rauchfrei zum Vorschlag Wieland Schinnenburg, FDP.
Stellungnahme von Pro Rauchfrei zum Vorschlag Wieland Schinnenburg, FDP.
Wir arbeiten letztlich darauf hin, dass Tabakprodukte nicht mehr im öffentlichen Raum, sondern nur noch in lizenzierten Fachgeschäften angeboten werden, wie z.B. in unserem Beitrag Tabakprodukte aus der Öffentlichkeit ins Private nehmen nachzulesen ist. Denn der eigentliche Skandal sind nicht die verstörenden Bilder von Gesundheitsschäden, die das Rauchen verursacht, sondern die Tatsache, dass
...Pro Rauchfrei schreibt ans Ministerium für Arbeit und Integration (das auch für Gesundheit zuständig ist), an die Landesstelle für Suchtfragen und den Stadtsprecher von Halle an der Saale, der von der Mitteldeutschen Zeitung interviewt worden war:
Betreff: Neues Konzept gegen das Rauchen
Dazu unsere Pressemeldung "Pro Rauchfrei verurteilt Gesetzesvorlage der AfD"
Sehr geehrte Abgeordnete der AfD-Landtagsfraktion in NRW,
sehr geehrter Herr Pretzell,
die AfD sieht sich als die neue konservative Kraft in der politischen Landschaft. Konservativ heißt: das Gute bewahren wollen, positive Errungenschaften wiederherstellen und für die Nachwelt erhalten wollen.
Nun gehört zu Ihren ersten Gesetzesanträgen im Nordrhein-Westfälischen Landtag ein Antrag, den bestehenden
...
16.07.2016 Pro Rauchfrei hat eine Serie neuer Plakate – und eins kommt gerade in München zum Einsatz. Es hängt im Umfeld einer Schule statt Tabakwerbung, die dort nicht hingehörte. Unsere Werbung für Freiheit und Genuss ist noch bis zum 1. August zu sehen.
Unsere Aussage „Du entscheidest“ bezieht sich auf den Tabakwerbeslogan „You decide“. Dieser Spruch zeigt sehr gut den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Wer durch die Lifestyle-Werbung der Tabaklobby verführt wurde, ist nicht mehr frei in seiner Entscheidung. Nikotin in Verbindung mit weiteren suchtfördernden Zusatzstoffen im Tabak macht abhängig
...
07.07.2016 Vermeintlich ein Raucherparadies schuf eine Wirtin eines recht unauffälligen Lokals im Münchner Süden. Zufällige Passanten wurden durch das Schild „Geschlossene Gesellschaft“ am Fenster vom Eintreten abgehalten. Dieses Schild hing dort Tag und Nacht.
Für den Fall von Kontrollen war es so eingerichtet, dass immer jemand „Geburtstag“ feierte – inklusive Gästeliste. Dieser Trick war aber irgendwann überstrapaziert und flog auf. Drei Bußgelder hatten sich schon angesammelt, die Wirtin hatte dagegen Widerspruch eingelegt und
...Nein, es darf nicht sein - und es ist auch nicht so.
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Pressemeldung.
Dem Mieter wurde nicht gekündigt, weil er in seiner Wohnung raucht. Es wurde ihm gekündigt, weil er sich auch nach mehreren Abmahnungen nicht dazu bereitfand, seine Wohnung zu lüften und weil dadurch der Rauch durch das Treppenhaus abzog, was andere Mieter des Hauses beträchtlich
...
31.08.2013(letzte Aktualisierung): In den letzten Monaten mehren sich die Anstrengungen einzelner Bürger, aber auch von Seiten der Verkehrsbetriebe selbst, an ÖPNV-Haltestellen ein Nichtrauchgebot einzuführen bzw. dessen Einführung vorzuschlagen, wie u.a. in Karlsruhe, Potsdam oder Eisenach.
Neben einer deutlichen Kennzeichnung des Nichtraucherareals sollten, wo es möglich ist, Raucherbereiche im Freien markiert und mit einem ausreichenden Angebot von Aschenbechern versehen werden. Gleichzeitig sollten die Gebote bußgeldbewehrt sein, um ihre Einhaltung zu fördern. Ganz wichtig jedoch ist es, die Wartehäuschen rauchfrei zu halten.
Die
...
Im Fall des gekündigten Rauchers aus Düsseldorf hat sich nun dessen Vermieter wegen der falschen öffentlichen Darstellung der Sache zu Wort gemeldet. Die Kündigung sei nicht erfolgt, weil der Mann in seiner Wohnung rauche, sondern weil er ständig seine Fenster und Rollläden geschlossen gehalten und Aschenbecher nicht entleert habe. "Der Rauch wird praktisch in das Treppenhaus entlüftet", heißt es in der Stellungnahme wörtlich.
Der Fall war von einigen Medien maßlos aufgebauscht worden. Schon wurde verbreitet, nun dürften Raucher nicht einmal mehr in der eigenen Wohnung rauchen, der Mieter wurde zum Opfer einer unmenschlichen Verbotspolitik erhoben. Aus den nun bekannt gewordenen Äußerungen lässt sich ersehen, dass dem nicht
...
Der Fall des rathausrauchenden Bürgermeisters von Neuss erhitzt die Gemüter. Weshalb es dabei um mehr geht als einen einzelnen starrsinnigen Büroraucher, erklärte der Pressesprecher von Pro Rauchfrei dem WDR in einem Exklusiv-Interview.
Pro Rauchfrei Stellungnahme vom 10.07.2013: Vor einigen Tagen hatte ein Richter des Düsseldorfer Amtsgerichts entschieden, einem starken Raucher keine Prozesskostenhilfe für die Klage gegen dessen Kündigung zu gewähren. Dem Raucher war nach einigen erfolglosen Abmahnungen wegen des permanent starken Rauchgeruchs, der aus seiner Wohnung drang, gekündigt worden. Die geänderten Erkenntnisse über Gefahren des Passivrauchens und die fortdauernde Belästigung auch neu einziehender Mieter fielen schwerer ins Gewicht als das Gewohnheitsrecht des Rauchers, heißt es in der Begründung des Richters. Die nächste Instanz, das Düsseldorfer Landgericht, bewilligte dagegen den Antrag. Der Raucher erhält also Prozesskostenbeihilfe bei seiner Klage gegen die fristlose Kündigung.
Das Urteil über die Klage wird erst am 24. Juli fallen. Gleichgültig, wie es ausfällt, wird es eine
...Auch für Rauchervereine gilt das Gesundheitsschutzgesetz und damit das Rauchverbot. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am gestrigen 28. Juli 2011 über zwei den Vollzug des Gesundheitsschutzgesetzes betreffende Nürnberger Fälle verhandelt. Ausgangspunkt der Prozesse war jeweils, dass das städtische Ordnungsamt bei Kontrollen in den Gaststätten rauchende Gäste angetroffen hatte. Das Ordnungsamt verpflichtete die Kläger deshalb, das Rauchen künftig zu unterbinden und ordnete zu diesem Zweck unter anderem an, die Aschenbecher zu entfernen und auf das Rauchverbot durch Schilder hinzuweisen.
Die Kläger waren der Auffassung, dass das Gesundheitsschutzgesetz für sie nicht gelte, da die Gaststätte jeweils ausschließlich von einem Raucherverein genutzt würde. Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Der Vorsitzende Richter wies in der mündlichen Verhandlung vielmehr darauf hin, dass das Volksbegehren, das zum aktuellen
...Mit Pressemitteilung vom 26. Juni 2011 bekundet die Rheinbahn AG nun erstmals öffentlich, dass sie das Rauchverbot in der Heinrich-Heine-Passage einhalten will. Doch dahinter steckt nicht ein plötzlicher Sinneswandel sondern eine längere Auseinandersetzung mit dem Nichtraucherverband Pro Rauchfrei e.V. in Zusammenspiel mit dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf.
Bereits im November 2010 wandten sich enttäuschte Bürgerinnen und Bürger an die Beschwerdestelle von Pro Rauchfrei e.V. um auf die schlechte Luft und die mangelnde Umsetzung des Nichtraucherschutzes in der Passage hinzuweisen. Jahrelang ignorierte die Rheinbahn nämlich alle Beschwerden. Mit Pro Rauchfrei, Deutschlands größter Nichtraucherverband als Lobby der Nichtraucher kam nun endlich Bewegung in die Angelegenheit.
Zunächst versuchte die Rheinbahn AG weiter "Nichts hören, nichts sehen, nichts
..."Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Rauchen im näheren Umkreis von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel gesetzlich verboten wird."
So lautet derzeit eine öffentliche Petiton, die beim Deutschen Bundestag von einem Petenten zur Mitzeichnung und Diskussion eingereicht wurde. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis zum 13.07.2011.
Bis jetzt haben bereits über 600 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt, die Petition online zu unterschreiben, und damit die Forderung des Petenten zu unterstützen.
Beim Volksentscheid am 4. Juli 2010 hat sich die große Mehrheit der Wähler für eine rauchfreie Gastronomie ohne Ausnahmen ausgesprochen. Die Staatsregierung hatte im Vorfeld der Abstimmung beteuert, das Votum der bayerischen Bevölkerung ohne Wenn und Aber umzusetzen. Die am Dienstag vom Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit bekannt gegebenen Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz widersprechen jedoch dem Ergebnis des Volksentscheids und könnten das Ziel eines umfassenden Nichtraucherschutzes aushebeln. Zwar wird die Gründung so genannter Raucherclubs explizit ausgeschlossen. Dafür wird bei so genannten „echten geschlossenen Gesellschaften“ das Rauchen in Gaststätten ausdrücklich erlaubt.
Als Beispiele für die geplanten Ausnahmen vom Rauchverbot werden private Familienfeiern wie Hochzeit, Geburtstag oder Taufe, aber auch Vorstandssitzungen angeführt.
...Die neuen Ausnahmen, die das Ministerium von Söder gegen den Willen der Bürger durchdrücken möchte, stoßen auf immer mehr Kritik:
Siegfried Gallus vom bayerischen Hotel- und Gaststättenverband:
Auch wenn in dem Text ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass mit der Gründung von Raucherclubs diesmal das Rauchverbot nicht umgangen werden könne, sieht Gallus genau solche Versuche und den damit verbundenen
...
In einem totalitären Staat würde man das Vorgehen von Söder als Staatsstreich bezeichnen. Schließlich widersetzt er sich mit seiner Interpretation des Nichtrauchergesetzes, das zum 1.8.2010 in Kraft tritt, dem Willen des Volkes, das diesen eindrucksvoll mit dem Volksentscheid vom 4.7.2010 zum Ausdruck gebracht hatte. Gerade die sog. privaten Gesellschaften im alten CSU-Gesetz, umschrieben mit „sofern nicht öffentlich zugänglich“, waren das „Schlupfloch“ zur Entstehung der Raucherclubs. Nach dem Willen des Volkes sind diese nun aber abgeschafft.
Diese sollen jedoch nach dem Willen von Söder wieder entstehen, denn seine Ausführungen öffnen der Willkür wieder alle Türen. „Die Pseudo-Vereinsgründungen werden massenhaft zunehmen und es würde weitergeraucht wie eh und je, so der Vorsitzende von Pro Rauchfrei, Siegfried Ermer.
Pro Rauchfrei warnt alle Wirte, den gesetzeswidrigen Ausführungen von Söder nachzugehen.
...
Die Bay. Bevölkerung hat mit deutlicher Mehrheit für einen echten Nichtraucherschutz gestimmmt. Mit über 61% der Stimmen, ein Ergebnis, das selbst für die CSU in weiter Ferne liegt, haben die Bürger deutlich gemacht, dass sie eine Politik ohne Rückgrat nicht mehr wollen.
Pro Rauchfrei dankt allen Mitgliedern und Unterstützern in ganz Deutschland für Ihren tatkräftigen Einsatz, ohne den dieses historische Ergebnis gar nicht möglich gewesen wäre.
Wir danken den vielen Interviewerinnen und Interviewern beim Gastrometer, das das Lügengebäude "90% der Gaststätten seien rauchfrei", zum Einsturz gebracht hat.
Wir danken allen Mitgliedern und Unterstützern, die an Infoständen, mit dem Verteilen von Handzetteln, dem Kleben von Plakaten und durch Spenden das Volksbegehren unterstützt und damit erst diesen grandiosen Sieg beim Volksentscheid möglich gemacht
...
Der oberbayrische Metzgermeister und Gastwirt ist Vorsitzender des mit zweifelhaften Mitgliederstatistiken in Verruf geratenen "Vereins zur Erhaltung der bay. Wirtshauskultur". In dieser Eigenschaft hat er die Raucherclubs in Bayern salonfähig gemacht, sodass jetzt in Bayern wieder in jedem dritten Gastbetrieb geraucht wird (siehe Repräsentative Studie zum Rauchen in bay. Gaststätten)
Bergmüller ist zudem Mitinitiator und Sprecher das Aktionsbündnisse "Bayern sagt
...Pro Rauchfrei, der größte deutsche Nichtraucherverband, wertet die Abschaffung des Nichtraucherschutzes in Bayern als einen weiteren Schritt in die Parteiendiktatur. Mehr als 300.000 Beschäftigte im bayerischen Gastgewerbe werden künftig von gesunden Arbeitsbedingungen ausgeschlossen und gesundheitlich diskriminiert.
Was die FDP unter Freiheit versteht zeigt der Zynismus aus einer Zuschrift an Pro Rauchfrei: „Jeder Angestellte hat nun die Möglichkeit auszusuchen, wo er arbeiten möchte. Zudem sind dies oft nur Aushilfskräfte in den Kneipen, somit erübrigt sich dies ebenfalls."
Nur ein absolutes Rauchverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar (siehe Bayern), Übergangsregeln für Kleinkneipen. Das ist das Fazit des BVG-Urteils für Pro Rauchfrei.
In einer ersten Reaktion vom heutigen Tag begrüßt Pro Rauchfrei, Deutschlands größter Nichtraucherverband, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Dass die Gesetze der Länder für kleine Kneipen ("Einraumkneipen") verfassungswidrig sind, hat Pro Rauchfrei schon vor einem Jahr postuliert (siehe Pressemitteilung: Pro Rauchfrei unterstützt Verfassungsbeschwerde der Wirte. vom 19.08.2007)
"Insofern wurden wir in diesem Punkt nicht überrascht, sondern bestätigt. Andererseits ist diese Entscheidung eine Ohrfeige für
Vollmundig verkündete Seehofer nach dem Scheitern seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen ein Tabakwerbeverbot, er sei für ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen wie etwa Krankenhäusern, Flughäfen, Bahnhöfen und Restaurants (Rheinische Post und ntv, 18.6.2006).
Das war der Salto vorwärts, der alle in Staunen versetzte, die seine Hinhalte- und Verweigerungstaktik beim Nichtraucherschutz in den letzten Jahren verfolgt haben.