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Gesundheit siegt über Drogenkonsum

Nur ein absolutes Rauchverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar (siehe Bayern), Übergangsregeln für Kleinkneipen. Das ist das Fazit des BVG-Urteils für Pro Rauchfrei.

In einer ersten Reaktion vom heutigen Tag begrüßt Pro Rauchfrei, Deutschlands größter Nichtraucherverband, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.


Dass die Gesetze der Länder für kleine Kneipen ("Einraumkneipen") verfassungswidrig sind, hat Pro Rauchfrei schon vor einem Jahr postuliert (siehe Pressemitteilung: Pro Rauchfrei unterstützt Verfassungsbeschwerde der Wirte. vom 19.08.2007)

"Insofern wurden wir in diesem Punkt nicht überrascht, sondern bestätigt. Andererseits ist diese Entscheidung eine Ohrfeige für

Nur ein absolutes Rauchverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar (siehe Bayern), Übergangsregeln für Kleinkneipen. Das ist das Fazit des BVG-Urteils für Pro Rauchfrei.

In einer ersten Reaktion vom heutigen Tag begrüßt Pro Rauchfrei, Deutschlands größter Nichtraucherverband, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.


Dass die Gesetze der Länder für kleine Kneipen ("Einraumkneipen") verfassungswidrig sind, hat Pro Rauchfrei schon vor einem Jahr postuliert (siehe Pressemitteilung: Pro Rauchfrei unterstützt Verfassungsbeschwerde der Wirte. vom 19.08.2007)

"Insofern wurden wir in diesem Punkt nicht überrascht, sondern bestätigt. Andererseits ist diese Entscheidung eine Ohrfeige für die Gesundheitspolitiker in den Ländern, die den Mut nicht aufbrachten, sich gegen die Tabakinteressen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) durchzusetzen und ein generelles Rauchverbot auszusprechen", so Siegfried Ermer, Vorstandsvorsitzender von Pro Rauchfrei.

Nun gilt es, die Gesetze an die Erfordernisse der Entscheidung des Verfassungsgerichts anzupassen und ein für alle Mal den Nichtraucherschutz in ganz Deutschland auf den Qualitätsstandard des modernen Europas zu bringen. Wollen Politiker nicht reaktionär sein, dann darf es nicht zurück in eine Raucherlandschaft gehen, sondern nur vorwärts zu einem Bundesgesetz über den Arbeitsschutz.

"Die Länder haben mit ihren 'Rauchergesetzen' ihre Unfähigkeit bewiesen, nun muss die Bundespolitik beweisen, dass sie es ernst meint mit dem Nichtraucherschutz", so der Vorsitzende von Pro Rauchfrei e.V. in einer ersten Stellungnahme.

Anmerkung zur obigen Pressemitteilung:
Die deutliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit 6:2 Richterstimmen ist kein Sieg für die Raucherkneipen, im Gegenteil. Die Grenzen sind so eng gesetzt, dass in einer Übergangszeit nur "Spelunken" im engeren Sinne davon profitieren. Spätestens mit einer EU-Regelung, die wir für 20010/2011 erwarten, wird dem Tabakgestank in der gesamten Gastronomie der Garaus gemacht werden.
Wesentliche Forderungen von Pro Rauchfrei für Rauchergaststätten und -räume wurden vom Verfassungsgericht aufgegriffen:

* Die Gesundheit ist ein hohes Rechtsgut. Daher kann ein generelles Rauchverbot für alle gastronomischen Betriebe ausgesprochen werden
* Kein Zutritt für Personen unter 18 Jahren
* Keine zubereiteten Speisen (also keine Curry- oder Bockwurst)
* Begrenzung auf Räumlichkeiten unter 75 m²
* Kein Tanz im verqualmten Raum

Mit dieser Begrenzung sollte es den Länderregierungen endlich möglich sein, den nur noch kleinen Schritt in eine völlig rauchfreie Gastronomie zu machen.

Schade ist, dass das BVG keine Aussagen zum Schutz der Beschäftigten vor Tabakrauch in den Gaststätten gemacht hat. Auch ist bedauerlich - obgleich das BVG juristisch kaum anders über diese miserablen Rauchergesetze entscheiden konnte - dass damit auch ein falsches Signal verbreitet wird und die schwachen Lokalpolitiker unter dem Druck der vom DEHOGA angeführten Tabaklobby einbrechen und statt einer klaren Regelung (generelles Rauchverbot) auch noch die kleinen Kneipen in die Rauchergesetze einbeziehen.

Weil wir dies befürchten, und dass es wieder unterschiedliche Regelungen in den Ländern geben wird, sollte nun endlich die Bundesregierung für ganz Deutschland handeln
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