Am Arbeitsplatz

Wir meinen, dass jeder Mensch Anspruch auf gesunde Arbeitsbedingungen hat. Dazu gehört für uns selbstverständlich auch das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.

Im Gast- und Beherbergungsgewerbe ist das jedoch – anders als in anderen Branchen – noch nicht selbstverständlich. Daran ändern auch die derzeit in Deutschland bestehenden Nichtraucherschutzgesetze nur wenig – denn diese Gesetze enthalten zum Teil zahlreiche Ausnahmeregelungen, die noch immer Angestellten des Gastgewerbes gesunde Arbeitsbedingungen verwehren.

Daher meinen wir, dass alle Betriebe des Gast- und Beherbergungsgewerbes rauchfrei sein müssen, soweit dort Angestellte oder Aushilfen tätig sind. Dabei differenzieren wir nicht zwischen Betrieben mit fester Lokalität oder solchen, die nur saisonweise oder mobil (Festzelte) betrieben werden. Ausnahmen von dieser Regel sehen wir für eine Übergangszeit von nicht mehr als vier Jahren bestehen, sofern

  • es sich um Betriebe handelt, in denen lediglich der Inhaber arbeitet. Unter Inhaber verstehen wir eine mindestens 25%-ige Beteiligung. Nur so können Scheinselbstständigkeiten und Umgehungstatbestände verhindert werden.
  • keine Angestellten oder Aushilfen beschäftigt werden.

Mehrere Jahre existiert der so genannte „Nichtraucherparagraf“ in der Arbeitsstättenverordnung. Er ist jedoch ein zahnloser Tiger. Der Betroffene hat zwar einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, er muss ihn jedoch selber einfordern. Das gleicht einem „Russisch Roulette“ – denn der Betroffene hat in der Regel die Wahl zwischen Mobbing und Kündigung, wenn die Geschäftsleitung nicht von sich aus reagiert. Der Weg zu den Gewerbeaufsichtsämtern, die für die Durchsetzung verantwortlich sind, ist meist vergebens, da diese sich gerne auf die schwammig formulierte Ausnahmeregelung beziehen und so das Passivrauchopfer im Regen stehen lassen. Bis heute ist uns noch kein erfolgreiches Einschreiten der Gewerbeaufsichtsämter bekannt geworden. Wir fordern eine vollständige Änderung des „Nichtraucherparagrafen“. Ein rauchfreier Arbeitsplatz darf nicht länger eine Holschuld des Arbeitnehmers, sondern muss eine Bringschuld des Arbeitgebers sein. Wir fordern stichprobenartige Kontrollen der Betriebe, eine anonyme Hotline für Betroffene und klar abgrenzbare Ausnahmen.

Der Staat hat die Pflicht, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinreichend vor Gefahren zu schützen. Nicht ohne Grund gelten strenge Vorschriften für die Exposition mit Feinstaub und Chemikalien. Es kann nicht sein, dass die Angestellten in der Gastronomie nicht geschützt werden und somit Menschen zweiter Klasse sind, wo andernorts bei derartiger Feinstaubkonzentration längst der Raum geräumt werden müsste. Bund und Länder dürfen sich nicht länger gegenseitig die Kompetenz zuschieben. Es muss endlich bundesweit an allen Arbeitsstätten ein ausnahmsloses Rauchverbot gelten, weshalb die Arbeitsstättenverordnung entsprechend geändert werden muss.
Generell müssen auch alle Privaträumlichkeiten in den Nichtraucherschutz einbezogen werden, sofern sie öffentlich zugänglich sind. Das gilt namentlich besonders für Friseurläden, Einkaufszentren, Arztpraxen und sonstige Einrichtungen mit Personenverkehr.