Überblick über Referat für Verbraucherschutz

Das Referat für Verbraucherschutz (RfV) dient als bundesweite zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Organisationen, Mitglieder und Unterstützer bei Fragen, Anregungen und Beschwerden rund um das Thema Nichtraucherschutz. Ein Zeichen unseres Erfolgs ist, dass die Anzahl der Vorgänge stetig zunimmt: Mehr und mehr Bürger wenden sich an uns und suchen unseren Rat. Es handelt sich um das meist frequentierte Referat im Verein, welches jährlich über 100 teils sehr umfangreiche Vorgänge rund um das Thema Nichtraucherschutz bearbeitet.

Zu den Aufgaben des Referats zählen u.a.

  • Kommunikation mit engagierten Bürgern – Beantworten  eingehender Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitgliedern und Unterstützern rund um das Thema Nichtraucherschutz.
  • Fallpraxis – Prüfung eingehender Beschwerden wegen Missachtung der Nichtraucherschutzgesetze oder sonstiger Rechtsnormen (beispielsweise unzulässige Tabakwerbung) und Lösung des Konflikts in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.
  • Lobbyarbeit – Kontakt mit Ministerien, Behörden, Bezirksregierungen und sonstigen öffentlichen Stellen bei sich ergebenden Fragen zu bestimmten Fällen und Koordination einer erfolgreichen Durchsetzung eines effektiven Nichtraucherschutzes.
  • Unterstützung von Arbeitnehmern – Immer wieder kommt es vor, dass junge Auszubildende Pro Rauchfrei um Unterstützung bitten, weil ihnen kein rauchfreier Arbeitsplatz oder Pausenraum zur Verfügung steht. In diesem speziellen Spannungsfeld – Mitarbeiter (vor allem im Ausbildungsverhältnis) wollen selten eine Beschwerde bei ihrem Chef einreichen – vermittelt Pro Rauchfrei und sorgt, sofern notwendig, für eine behördliche Durchsetzung der Arbeitsstättenverordnung durch die zuständige Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz.
  • Nichtraucherrecht – Auswertung der Rechtsprechung rund um das Thema Nichtraucherschutz, Zusammenstellen rechtlich relevanter Informationen für den Verein, Unterstützung von Mitgliedern im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
  • Teampraxis – Unterstützung anderer Vereinsorgane bei auftretenden Fragen und Übernahme von Fällen, die an das Referat für Verbraucherschutz von anderen Vereinsreferaten zuständigkeitshalber herangetragen werden.

Der Verein gehört seit 2017 zu den qualifizierten Einrichtungen, die zu Verbandsklagen nach dem Unterlassungsklagengesetz berechtigt sind. Die entsprechende Liste wird vom Bundesjustizamt geführt.