Beitragsordnung

1. Aufnahme in den Verein

Die Aufnahme in den Verein ist kostenlos. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung gilt der Antrag auf Aufnahme als vorläufig angenommen. Sollte innerhalb vier Wochen keine weitere Nachricht erfolgen, gilt der Antrag als endgültig angenommen. Die Mitgliedschaft kann dann nur noch über das satzungsgemäße Ausschlussverfahren beendet werden. Eine ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit Eingang des ersten Beitrages auf dem Konto des Vereins.

2. Fälligkeit

Die Beiträge sind jährlich im Voraus durch das Mitglied auf das Konto des Vereins einzuzahlen, sofern sich das Mitglied für die Entrichtung eines Mitgliedsbeitrags entschieden hat. Als Verwendungszweck ist die Mitgliedsnummer anzugeben.

3. Mitgliedsbeiträge

1.     Die Beitragshöhe bestimmt das Mitglied selbst. Der jährliche Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.

2.     Das Mitglied kann die Höhe seines Beitrages jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern.

3.     Alle geschäftsfähigen Mitglieder können am Lastschriftverfahren teilnehmen.

 3.1.   Ein Widerruf ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.

3.2.   Der Verein setzt voraus, dass das Mitglied für ausreichende Deckung des eigenen Kontos sorgt.

3.3.   Das Mitglied ist dem Verein gegenüber verpflichtet, Änderungen seiner Kontodaten mit Bekanntwerden mitzuteilen.

3.4.   Änderungen der Beitragshöhe müssen dem Verein rechtzeitig – mindestens aber 14 Tage vor der nächsten Fälligkeit beim Verein eintreffend – schriftlich mitgeteilt werden.

3.5.   Kosten, die dem Verein durch Eigenverschulden des Mitgliedes entstehen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

4.     Der jährliche Mindestbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 15,00 € für Einzelpersonen und 21,00 € für Familien.

5.     Der jährliche Mindestbeitrag für eine klassische Mitgliedschaft3) beträgt 18,00 € für Einzelpersonen und 24,00 € für Familien:

Folgende Empfehlungen bezüglich der Beitragshöhe werden seitens des Vereins gemacht:

Kategorie Einzelbeitrag p.a. Familienbeitrag p.a.
Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende und Rentenempfänger 15,00 € 21,00 €
Ordentliche Mitglieder 25,00 € 35,00 €
Fördernde Mitglieder 50,00 € 75,00 €
Ehrenmitglieder Beitragsfrei Beitragsfrei

4. Gemeinnützigkeit

Pro Rauchfrei wurde vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig und steuerbegünstigt in den Bereichen „Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz“ und „Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege“ anerkannt. Sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.

1.     Der Versand von Spendenbelegen erfolgt automatisch, sofern …

1.1.   … die Höhe der Zuwendung mindestens 300 € beträgt

1.2.   … nachvollziehbar ist, von wem die Zuwendung stammt.

1.3.   … dem Verein eine aktuelle und gültige Postanschrift bekannt ist.

Es liegt damit im Interesse des Mitglieds, Änderungen der eigenen Daten dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen und grundsätzlich bei jeder Zuwendung an den Verein die Mitgliedsnummer unter „Verwendungszweck“ anzugeben.

5. Beitragsbefreiung ohne Verlust des Stimmrechts

1.     Standard- und Premium-Mitglieder, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, den Mindestbeitrag zu entrichten, können auf Antrag durch Beschluss des Vorstands von den Beiträgen ganz oder teilweise befreit werden, ohne ihr Stimmrecht zu verlieren.

2.     Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen.

3.     Der Antrag muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Die Entscheidung des Vorstandes wird dem Antragsteller ebenfalls schriftlich mitgeteilt.

4.     Ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Beitragsbefreiung bei gleichzeitigem Erhalt des Stimmrechts besteht nicht.

6. Beendigung der Mitgliedschaft

Jede Art der Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Ausschluss oder Tod (§ 6 , Zif. 1 Satzung). Eine Kündigung muss mindestens 3 Monate vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Vorstand erfolgen. Durch die Kündigung einer Mitgliedschaft mit Stimmrecht besteht die Mitgliedschaft ohne Stimmrecht fort, sofern dagegen kein Widerspruch erfolgt. Die Beitragspflicht besteht bis zum Kündigungs- oder Ausschlusszeitpunkt fort. Jede Art der Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit, die in Täuschungsabsicht entstanden ist, ist nichtig.

8. Schlussbestimmung, Gültigkeitsdauer, Änderungen

1.     Verliert eine Bestimmung dieser Beitragsordnung aufgrund einer Gesetzesänderung ihre Gültigkeit, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

2.     Diese Beitragsordnung verliert ihre Gültigkeit erst mit Erscheinen einer neuen Fassung.

9. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde am 9. Januar 2023 durch den Vorstand gem. § 8 Zif. 2 der Satzung vom 27.11.2021 genehmigt und tritt ab diesem Tage in Kraft.

1) Sparkasse Erlangen, IBAN: DE27 7635 0000 0051 0044 40, BIC:BYLADEM1ERH

2) Bei einer Online-Mitgliedschaft wird der gesamte Schriftverkehr zwischen dem Mitglied und dem Verein auf elektronischem Wege (E-Mail) geführt. Die eingesparten Porto- und Verwaltungskosten geben wir an die Online-Mitglieder weiter.

3) Bei einer klassischen Mitgliedschaft können Einladungen und Newsletter nicht per Mail versandt werden. Der erhöhte Mitgliedsbeitrag dient der Deckung der durch den klassischen Postversand entstehenden Porto- und Verwaltungskosten.

4) Durch Bescheinigung des Finanzamts München für Körperschaften unter der Steuernummer 143/844/27894

5) Bei Beträgen bis zu 300,00 € genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank.