Behörden stoppen Tabaklobby-Tricks
Nun ist es amtlich: Heute, am 30.1.2017, erhielt Pro Rauchfrei auf Anfrage die Bestätigung der Nachricht, die in der Presse schon vorab angekündigt worden war. Die gesetzlich vorgeschriebenen bildlichen Warnhinweise auf den Packungen von Tabakprodukten dürfen am Verkaufsort nicht verdeckt werden. Das betrifft nicht nur die Regale in Tabakläden, sondern auch Automaten auf der Straße … Weiterlesen