Behörden stoppen Tabaklobby-Tricks

Abdeckkarten in einem Tabakwarenregal

Nun ist es amtlich: Heute, am 30.1.2017, erhielt Pro Rauchfrei auf Anfrage die Bestätigung der Nachricht, die in der Presse schon vorab angekündigt worden war. Die gesetzlich vorgeschriebenen bildlichen Warn­hinweise auf den Packungen von Tabak­produkten dürfen am Ver­kaufs­ort nicht verdeckt werden. Das betrifft nicht nur die Regale in Tabakläden, sondern auch Automaten auf der Straße … Weiterlesen