Pro Rauchfrei e.V. wird zum Wettbewerbshüter im Nichtraucherschutz
Positive Nachricht für den Nichtraucherschutz 06.04.2017 Mit Bescheid des Bundesamtes für Justiz vom 16.03.2017 wurde Pro Rauchfrei e.V. nach einem mehrjährigen umfangreichen Prüfverfahren in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eingetragen und hat damit grundlegende und weitreichende Befugnisse als Verbraucherschutzverband erworben. Die Hürden zur Aufnahme in die Liste waren sehr … Weiterlesen