Pro Rauchfrei e.V. wird zum Wettbewerbshüter im Nichtraucherschutz

Bild_Paragraf

Positive Nachricht für den Nichtraucherschutz 06.04.2017   Mit Bescheid des Bundesamtes für Justiz vom 16.03.2017 wurde Pro Rauchfrei e.V. nach einem mehrjährigen umfangreichen Prüfverfahren in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eingetragen und hat damit grundlegende und weitreichende Befugnisse als Verbraucherschutzverband erworben. Die Hürden zur Aufnahme in die Liste waren sehr … Weiterlesen