Verbandsstellungnahmen

Pro Rauchfrei nimmt Stellung zum Regierungsentwurf für ein Tabakwerbeverbot

Ausnahmen sollen gestrichen werden; einheitliche Steuer für alle Tabakprodukte

10.03.2020  Im Rahmen einer vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) durchgeführten Verbändeanhörung hat Pro Rauchfrei e.V. seine Positionen zum vorgestellten Entwurf für ein Tabakwerbeverbot eingereicht. Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf des BMEL betreffen  das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), das Tabaksteuergesetz (TabStG) und das Jugendschutzgestz (JuSchG). 

Hauptanliegen unserer Stellungnahme war es, die vorgesehenen langen und ungleichen Umsetzungsfristen und die Ausnahmen sowohl beim Werbeverbot wie bei der Besteuerung zu kritisieren und eine einheitliche Regelung für alle Tabakprodukte sowie alle Werbeformen anzumahnen.

Unsere Forderungen zusammengefasst:

  • keine Werbung an Außenflächen des Fachhandels und verbindliche Definition des Begriffs Fachhandel (wichtig für die Werbeerlaubnis in Innenräumen)
  • keine kostenlose Abgabe und kein Ausspielen von Tabakprodukten und E-Zigaretten inkl. Nachfüllbehältern gleichermaßen (einheitliche Regelung für alle Produkte)
  • keine Ausnahmen mehr für jegliche Promotion oder Sponsoring
  • frühestmögliches Inkrafttreten der Werbeverbote zum gleichen Zeitpunkt für Tabakwaren, -erhitzer und E-Zigaretten
  • keine Tabakwerbung mehr im Kino, auch nicht bei Filmen ohne Jugendfreigabe
  • einheitliche Tabaksteuer für alle Tabakprodukte, also kein niedriger Steuersatz für „Pfeifentabak" und damit für Tabakerhitzer-Tabak und Wasserpfeifentabak.

Der Entwurf und unsere Stellungnahme sind in einem Dokument zusammegefasst, das hier heruntergeladen werden kann. 

 

Ein explizites Raucherlaubnis-Gesetz ist das völlig falsche Signal

24.09.2016: Schreiben an die Saarländer Landtagsabgeordneten der SPD- und CDU-Fraktion, die in erster Lesung für die Änderung des Spielbankgesetzes gestimmt haben. Dieses Gesetz soll ausdrücklich die Einrichtung von Raucherräumen ohne Angebot von Speisen und Getränken in den saarländischen Spielbanken erlauben. Die MdL von den Grünen und den Piraten, die gegen das Gesetz gestimmt haben, sowie der Linken, die sich enthalten hat, erhielten den Protest zur Kenntnisnahme.
 

Protestnote: Pro Rauchfrei gegen Lockerung des Rauchverbots

Protestnote: Pro Rauchfrei gegen Lockerung des Rauchverbots
Sehr geehrte Frau__________, sehr geehrter Herr __________,
 
am 14. September haben Sie als Mitglied der CDU- bzw. SPD-Fraktion persönlich für ein Gesetz gestimmt, das explizit feststellt: In Nebenräumen von Spielbanken ohne Angebot von Speisen und Getränken darf geraucht werden.
 
Damit setzen Sie ein völlig falsches Signal für den Nichtraucherschutz in Ihrem Bundesland. Lobbyinteressen und Geldeinnahmen aus dem Spielbankengeschäft haben offensichtlich Ihre Einstellung zum Gesundheitsschutz von Angestellten und Besuchern von Spielbanken manipuliert. Noch schlimmer: Sie fördern damit geradezu die doppelt schädliche Kombination aus Spielsucht und Tabakdrogensucht.
 
Deutschlands größter Nichtraucherverband Pro Rauchfrei e.V. fragt sich, wer oder was Sie veranlasst haben mag, eine Einladung an alle spielenden Raucher explizit in Gesetzesform zu gießen. Das war in keiner Weise notwendig, sondern unterläuft die Bemühungen einer Vielzahl von Staaten und ist ein Affront gegenüber der Weltgesundheitsbehörde (WHO) zur Eindämmung des Tabakkonsums, angesichts von sechs Millionen Tabaktoten weltweit pro Jahr.
 
Besonders verwerflich empfinden wir es, dass Sie sich quasi als "Stimmvieh" für die Lobbyinteressen haben einspannen lassen, denn mit einer persönlichen, dem Gewissen geschuldeten Entscheidung hat das nichts zu tun, wenn eine ganze Fraktion geschlossen ein solches Gesetz beschließt.
 
Deshalb protestiert Pro Rauchfrei scharf gegen dieses neue, unnötige, die Gesundheit der Bürger schädigende Gesetz und sichert allen Spielbank-Angestellten, die in verqualmten Räumen arbeiten müssen, seine breite Unterstützung zu, wenn sie gegen den sie schädigenden Arbeitgeber vorgehen wollen.
 
Dieser Protest geht zur Information auch den Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und Piraten zu, die gegen das Gesetz gestimmt haben. Diesen Abgeordneten gilt unser Respekt. Auch die Mitglieder der Fraktion der Linken erhalten dieses Schreiben zur Kenntnis, wenngleich wir über deren Enthaltung zu diesem "Verschlechterungsgesetz" enttäuscht sind, denn Enthaltung ist immer auch Zustimmung (politisch: Durchwinken).

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm. Siegfried Ermer
Vorstandsvorsitzender
Pro Rauchfrei e.V.
 

Pro Rauchfrei protestiert gegen Erklärung zum Nichtraucherschutz des AfD-Stadtverbands Düsseldorf

An den Vorstand des

Stadtverbands Düsseldorf der

Alternative für Deutschland

Ihre Erklärung zum Nichtraucherschutz in NRW, zitiert in einem Beitrag im Düsseldorf-Blog vom 10.07.2013

Der Nichtraucherschutzverband Pro Rauchfrei e.V. protestiert gegen die irreführende und sachlich unrichtige Darstellung zum Thema Nichtraucherschutzgesetze in Nordrhein-Westfalen durch den AfD-Stadtverband Düsseldorf.

Sehr geehrte Vorstandsmitglieder des Stadtverbandes der AfD Düsseldorf,

Dass Sie den Grundgedanken des Nichtraucherschutzes befürworten, wie es zu Anfang Ihrer Erklärung heißt, muss bezweifelt werden.  

Unerhört, ja geradezu verhetzend ist es, das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) in Nordrhein-Westfalen als „radikale Nichtraucherschutz-Regelung“ zu bezeichnen. Es ist hier die Rede von einem mehrheitlich verabschiedeten Gesetz und nicht von einem diktatorischen Zwangserlass, wie Ihre Erklärung dies nahelegt. Ihr Wunsch, die Dinge zu belassen „so wie bisher auch“ lässt darüber hinaus nicht gerade das Grundanliegen der Gesamtpartei, eine Alternative für Deutschland zu sein, durchschimmern. Den von Ihnen geplanten Antrag auf dem nächsten AfD-Landesparteitag zur Durchsetzung Ihrer Position in der Gesamtpartei sollten Sie hinsichtlich seiner inhaltlichen Mängel und Irrtümer gründlich überdenken.

Im Einzelnen beruhen folgende Ihrer Schlussfolgerungen auf unzureichenden Informationen oder auf Irrtümern:

1. „Die im Hinblick auf die gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2008 von Gastronomen durchgeführten Investitionen in Nichtraucherbereiche o. ä. sind damit nutzlos geworden“. Das ist mitnichten so: Gastbetriebe, in denen es schon vor dem 1. Mai 2013 Nichtraucherbereiche gab, haben sogar einen Wettbewerbsvorteil, da diese Bereiche höchstwahrscheinlich vorher entsprechend gereinigt und renoviert wurden und daher unappetitliche Tabakablagerungen an Wänden und Mobiliar beseitigt wurden. Somit ist eine derartige Gaststätte auch für nichtrauchende Gäste attraktiv. 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.