Vollzugshinweise zum Nichtraucherschutz in der bayerischen Gastronomie dürfen das Ergebnis des Volksentscheids nicht aushebeln

Pressemitteilung des Aktionsbündnis Nichtraucherschutz Bayern vom 29.7.2010.


Beim Volksentscheid am 4. Juli 2010 hat sich die große Mehrheit der Wähler für eine rauchfreie Gastronomie ohne Ausnahmen ausgesprochen. Die Staatsregierung hatte im Vorfeld der Abstimmung beteuert, das Votum der bayerischen Bevölkerung ohne Wenn und Aber umzusetzen. Die am Dienstag vom Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit bekannt gegebenen Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz widersprechen jedoch dem Ergebnis des Volksentscheids und könnten das Ziel eines umfassenden Nichtraucherschutzes aushebeln. Zwar wird die Gründung so genannter Raucherclubs explizit ausgeschlossen. Dafür wird bei so genannten „echten geschlossenen Gesellschaften“ das Rauchen in Gaststätten ausdrücklich erlaubt.

Als Beispiele für die geplanten Ausnahmen vom Rauchverbot werden private Familienfeiern wie Hochzeit, Geburtstag oder Taufe, aber auch Vorstandssitzungen angeführt. Gemeinsames Merkmal so genannter „echter geschlossener Gesellschaften“ soll es sein, dass der Kreis der Teilnehmer „in der Regel“ von vornherein auf eine „meist“ kleine Zahl feststehender, namentlich geladener Personen begrenzt wird. Im Internet kursieren bereits zahlreiche Vorschläge dazu, wie Wirte und Raucher diese vage formulierten Anforderungen nutzen können, um den Nichtraucherschutz auszuhebeln.

Die Mitgliedsorganisationen im Aktionsbündnis Nichtraucherschutz teilen die Sorge vieler Bürger, dass es in der Praxis kaum zu kontrollieren sein wird, ob in einer Gaststätte „echte“ oder „unechte“ geschlossene Gesellschaften veranstaltet werden. Die Vollzugshinweise des Gesundheitsministeriums bergen die Gefahr, dass die neuen Ausnahmen vom Rauchverbot im Gastgewerbe ähnlich schnell zur Regel werden wie die Raucherclubs zu Beginn des Jahres 2008. Leidtragende einer solchen Entwicklung wären wieder einmal die Beschäftigten in der Gastronomie, die bei den Rauchveranstaltungen bedienen und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen müssen.

Absehbar ist schon heute, dass der seit Jahren andauernde Streit um einen umfassenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in eine neue Runde geht. Das Aktionsbündnis Nichtraucherschutz fordert die Staatsregierung deshalb dazu auf, den Wählerwillen ernst zu nehmen und den Tabakrauch endlich aus Bayerns Gaststätten zu verbannen. Darüber hinaus haben sich die Vertreter der Mitgliedsorganisationen heute darauf verständigt, juristisch prüfen zu lassen, ob neue Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie nach dem eindeutigen Votum beim Volksentscheid rechtlich überhaupt zulässig sind.

 

Siegfried Ermer, Pro Rauchfrei

Sebastian Frankenberger, ÖDP

Natascha Kohnen, SPD

Ernst-Günther Krause, Nichtraucher-Initiative Deutschland

Theresa Schopper, Bündnis 90/ Die Grünen

Friedrich Wiebel, Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit

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