Nichtraucherschutz

Nichtraucherschutz beginnt im eigenen Wohnumfeld (Wohnung, Flur, Balkon) und setzt sich fort am Arbeitsplatz sowie an öffentlichen Orten, die wir besuchen müssen (z.B. Ämter) oder möchten (z.B. Sportstadien).

Wir von Pro Rauchfrei e.V. bekennen uns zum uneingeschränkten Recht aller Bürger auf eine von Tabakrauch freie Atemluft. Unser schwerpunktmäßiger Einsatz zum Schutz vor Rauchbelästigung betrifft die Gastronomie, Arbeitsstätten, alle Bildungs- und Pflegeeinrichtungen und darüber hinaus das private Wohnumfeld. Was bedeutet Nichtraucherschutz? Alle Bürger, gleich welchen Alters, haben Anspruch auf eine saubere, von Tabakrauch freie Atemluft, das gilt auch und gerade für Kinder und andere Personen, die über ihre Lebensbedingungen nicht völlig frei bestimmen können, wie z.B. Pflegebedürftige, Kranke oder Häftlinge.

Trotz vielerorts bestehender Regelungen zum Nichtraucherschutz ist die Durchsetzung eigener Rechte bei Missachtungen häufig schwer. Hier hilft Pro Rauchfrei. Die Hilfe kann über das Beschwerdeformular auf der Homepage oder per Mail bzw. Telefon angefordert werden, die Kontaktdaten finden sich unter www.pro-rauchfrei.de. Unser Referat für Verbraucherschutz geht Verstößen gegen den Nichtraucherschutz nach und verfolgt die Fälle von der Meldung an die entsprechende Behörde bis hin zum Abstellen des Problems. Auch in Fällen, in denen noch kein gesetzlicher Anspruch auf Nichtraucherschutz besteht (z.B. im eigenen Heim bei Rauchbelästigung durch die Nachbarn) will Pro Rauchfrei Sie unterstützen und bietet seine finanzielle Begleitung bei der Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden juristischen Mittel an. Des Weiteren sollen die Bedingungen für Kinder rauchender Eltern verbessert werden (Recht auf rauchfreies Leben). Mit Ihrer Stimme für den bundesweit tätigen Verein Pro Rauchfrei stärken Sie den Nichtraucherschutz in ganz Deutschland.