Tabakwarenautomaten in EDEKA-Märkten unzulässig – Pro Rauchfrei erwirkt Einstweilige Verfügung
11.08.2017 Gegen einen Betreiber von zwei Münchner EDEKA Verbrauchermärkten hat Pro Rauchfrei am 8.8. eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht München I erwirkt. Damit ist es dem Inhaber untersagt, Tabakwarenautomaten in den Filialen an der Kasse weiter zu betreiben, wenn dadurch die gesetzlichen Warnbildhinweise auf den Zigarettenpackungen verdeckt werden. Andernfalls drohen Ordnungsgelder bis 250.000 Euro oder … Weiterlesen