Kann eine Tankstelle ein Tabakfachhandel sein?

29.06.2026 Oberlandesgericht Stuttgart muss vor dem Bundesgerichtshof erneut entscheiden

Nach einem ersten vielbeachteten Urteil im einstweiligen Rechtsschutz am 1. August 2024 verhandelt das Oberlandesgericht Stuttgart nun in einem anderen Fall über die Klage von Pro Rauchfrei e.V. gegen den Betreiber einer Tankstelle wegen unzulässiger Außenwerbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten.

Bereits im Mai 2025 hatte das Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber erlassen, die dieser jedoch nicht akzeptieren will, weil er sich als Ausnahmetankstelle sieht.

Die mündliche Verhandlung findet statt am

Donnerstag, 02. Juli 2026, 13:30 Uhr
Oberlandesgericht Stuttgart
Sitzungssaal 2.10, 2. OG
Archivstraße 15 A/B

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht wiederum die Frage, ob Tankstellen als „Fachhandel für Tabakerzeugnisse“ anzusehen sind und deshalb trotz des gesetzlichen Werbeverbots Tabakprodukte auf digitalen Bildschirmen und anderen Werbeträgern mit Wirkung nach außen bewerben dürfen.

Bereits im August 2024 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart in einem einstweiligen Verfügungsverfahren deutlich gemacht, dass Tankstellen nach seiner Auffassung grundsätzlich nicht als Fachhandel für Tabakerzeugnisse einzustufen sind. Die nun anstehende Hauptsacheverhandlung bietet dem Gericht Gelegenheit, diese Rechtsfrage nochmals ausführlich zu beurteilen.

Der Ausgang des Verfahrens dürfte weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Zwar haben deutschlandweit über ein Dutzend Gerichte unsere Auffassung geteilt, dass Tankstellen kein Tabakfachhandel sein können. Die Gegenseite möchte jedoch eine Bresche in diese einheitliche Rechtsprechung schlagen und sozusagen eine „Ausnahmetankstelle“ als Fachhandel postulieren.

Es ist davon auszugehen, dass die Gegenseite bei einer Bestätigung der bisherigen Linie den Bundesgerichtshof anrufen wird.

Digitale Werbeanlagen für Zigaretten, Tabakerhitzer und E-Zigaretten sind weiterhin an zahlreichen Tankstellen in Deutschland installiert. Das Verfahren könnte daher maßgebliche Auswirkungen auf die Zulässigkeit entsprechender Werbemaßnahmen im gesamten Bundesgebiet haben.

Stephan Weinberger, Vorstand von Pro Rauchfrei e.V., erklärt:

Die Frage, ob Tankstellen vom gesetzlichen Verbot der Außenwerbung ausgenommen sein könnten, betrifft nicht nur einen einzelnen Standort, sondern die Werbepraxis der gesamten Tabakbranche. Wir freuen uns, dass das Oberlandesgericht Stuttgart diese grundsätzliche Rechtsfrage nun im Hauptsacheverfahren verhandelt.

Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen, der öffentlichen mündlichen Verhandlung beizuwohnen.

Für Rückfragen steht Pro Rauchfrei e.V. gerne zur Verfügung.

Mehr dazu: