27.03.2026 Der Verbraucherschutzverband Pro Rauchfrei e. V. hat in zwei Eilverfahren vor den Oberlandesgerichten Celle und Bamberg Unterlassungsentscheidungen gegen Rossmann und Netto erwirkt. Beide Gerichte untersagten den Unternehmen, Zigaretten an Minderjährige zu verkaufen. Damit stärken die Beschlüsse den zivilrechtlichen Jugendschutz im Einzelhandel. (Beschluss des OLG Celle vom 11. März 2026, Az. 13 UKl 1/26; Beschluss des OLG Bamberg vom 17. März 2026, Az. 3 UKl 11/26 e).
Auslöser waren diverse Testkäufe bei großen Ketten und kleinen Kiosken: Unter anderem in einer Rossmann- und in einer Netto-Filiale in Berlin und es konnte jeweils eine 15-jährige Testperson ohne die erforderliche Alterskontrolle Zigaretten erwerben. Die Gerichte werteten dies als Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.
Die Oberlandesgerichte stellen klar, dass das Abgabeverbot für Tabakwaren an Minderjährige auch zivilrechtlich durchgesetzt werden kann. Qualifizierte Einrichtungen wie Pro Rauchfrei e. V. sind berechtigt, entsprechende Unterlassungsansprüche gegen Unternehmen geltend zu machen.
Besondere Bedeutung kommt den Ausführungen des OLG Bamberg zu: Das Gericht bestätigt ausdrücklich, dass Testkäufe ein zulässiges und effektives Mittel sind, um Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften aufzudecken. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Alterskontrollen im Verkaufsalltag tatsächlich funktionieren.
Die Entscheidungen machen deutlich: Alterskontrollen beim Verkauf von Tabakwaren müssen nicht nur vorgesehen sein, sondern auch im stressigen Arbeitsalltag des Verkaufspersonals zuverlässig greifen. Es ist bedauerlich, dass gerade große Konzerne gerichtliche Nachhilfe beim Jugendschutz brauchen, auch wenn sie regelmäßig versichern, alles würde so laufen, wie es sein soll,
konstatiert der Vorstand von Pro Rauchfrei, Stephan Weinberger.
Die Beschlüsse ergingen jeweils im einstweiligen Rechtsschutz und ohne mündliche Verhandlung. Für jeden Verstoß drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Haft an den Geschäftsführern der Konzerne.
Die Entscheidungen sind im Volltext hier abrufbar:
Die Kanzlei Mueller.legal hat Pro Rauchfrei e. V. bei der strategischen Durchsetzung verbraucherschützender Ansprüche vertreten und verfügt über besondere Expertise im Tabak- und Jugendschutzrecht sowie im Eilverfahren.