14.02.2026 Zur Verbesserung der Tabakkontrolle will das Bundeslandwirtschaftsministerium die Liste verbotener Inhaltsstoffe von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern erweitern. Es geht dabei um Menthol, Menthol-Derivate, synthetische Kühlmittel und das Süßmittel Sucralose. Außerdem sind einige tabakbezogene Änderungen geplant.
Die Einstufung der 13 in die Verbotsliste neu aufzunehmenden Stoffe als potenziell gesundheitsschädlich beruht auf Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Demnach fördern Kühlstoffe, auch als Cooling Agents bezeichnet, die Aufnahme von Nikotin und steigern die Suchtwirkung. Zudem sieht das BfR das Risiko schädlicher Auswirkungen auf die inneren Organe, insbesondere die Leber. Des Weiteren bekräftigt es seine Warnung vor Sucralose, die sich beim Erhitzen über 120° C in gesundheitsschädliche Chlorverbindungen zersetzt.
Pro Rauchfrei begrüßt alle geplanten Regelungen. Anlässlich der Überarbeitung der Tabakerzeugnisverordnung sollten jedoch weitere Maßnahmen ergriffen werden:
- Ein generelles Verbot von Kühl- und Süßmitteln, um den Einsatz von Ersatzstoffen mit ähnlichem Risikoprofil zu verhindern.
- Ein Verbot aller charakteristischen Aromen für E-Zigaretten analog zu Tabakprodukten, um die Attraktivität der E-Zigarette für Jugendliche zu verringern und Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
- Eine Positivliste zugelassener Inhaltsstoffe und damit eine Zulassungs- statt einer Anmeldepraxis für E-Zigaretten, um die Verbrauchersicherheit zu erhöhen.
- Ein rasches Verbot von Einweg-E-Zigaretten, um die für Mensch und Umwelt schlechteste Variante von E-Zigaretten vom Markt zu nehmen. Damit einhergehend sollte der Handel zur Bereitstellung kompatibler Ersatzakkus und Nachfüllbehälter verpflichtet werden.
- Eine Beschränkung der Abgabe von Tabakerzeugnissen sowie E-Zigaretten und Nachfüllbehältern auf lizenzierte Fachgeschäfte mit Zutrittsverbot für Minderjährige, um den Jugendschutz zu gewährleisten.
Pro Rauchfrei hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme eingereicht.