Krebs mit Steuererhöhungen bekämpfen

Pro Rauchfrei nimmt Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission für die Novellierung der Tabaksteuerrichtlinie

07.09.2025 Als Teil von „Europas Plan gegen den Krebs“ möchte die EU-Kommission die Entstehung einer „Generation Rauchfrei“ fördern, sodass bis zum Jahr 2040 weniger als 5% der Bevölkerung rauchen. Deutliche Erhöhungen der Tabaksteuer sind dafür eines der effektivsten Mittel. Jetzt hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie vorgelegt.

Die EU-Kommission sieht in ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie kontinuierliche Erhöhungen der Tabaksteuer vor. Das ist richtig und gerecht, denn bislang erlaubt es die Politik der Tabakindustrie, die immensen durch das Rauchen und Passivrauchen verursachten Kosten weitgehend auf die Allgemeinheit abzuwälzen. 

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKfZ) beziffert im Tabakatlas 2025 die durch das Rauchen verursachten Kosten im Gesundheitswesen und der Volkswirtschaft auf jährlich 97,2 Milliarden Euro. 30,3 Milliarden Euro entstehen als direkte Kosten im Gesundheitswesen. Zudem belasten indirekte Kosten in Höhe von 66,9 Milliarden Euro die Volkswirtschaft durch Ressourcenverluste infolge von Tod und Arbeitsunfähigkeit während der Pflege, Rehabilitation und Arbeitslosigkeit. Dies führt aufgrund der verringerten Produktivität zu niedrigeren Steuereinnahmen und trägt erheblich zu den hohen Krankenkassenbeiträgen bei.

Dem standen im Jahr 2024 Tabaksteuereinnahmen in Höhe von lediglich 15,6 Milliarden Euro gegenüber. Deutschland sollte es der Tabakindustrie nicht länger erlauben, die durch das Rauchen verursachten Kosten weitgehend auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Um über den Zigarettenpreis die direkten und indirekten Folgekosten des Rauchens zu kompensieren, müsste eine Packung Zigaretten nach den Zahlen des Tabakatlas mehr als 22,80 Euro kosten.

Wir brauchen deutliche und kontinuierliche Erhöhungen der Tabaksteuer in Deutschland und das idealerweise in einem europäischen Rahmen. Die bisher mögliche Spannbreite führt dazu, dass durch niedrigere Preise in einem Mitgliedstaat der in einem anderen Mitgliedstaat durch höhere Preise angestrebte Gesundheitsschutz unterlaufen werden kann. Es ist daher eine Harmonisierung auf einem hohen Niveau erforderlich, bei dem die Höhe der Besteuerung die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Rauchens reflektiert.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Rechtsänderungen weisen in die richtige Richtung und werden von uns grundsätzlich unterstützt. Sie sind jedoch nicht ausreichend. Deutschland sollte sich daher bei den anstehenden Beratungen im Rat dafür einsetzen, dass der Vorschlag in zentralen Punkten nachgebessert wird. Um einen möglichst effektiven, nachhaltigen Beitrag zum Gesundheitsschutz zu leisten und die tabakbedingten Wohlfahrtsverluste zu verringern, sollte die Überarbeitung folgendem Zielbild so weit wie möglich nahekommen:

  • Festlegung der Tabaksteuer als spezifische Verbrauchsteuer, nicht als Ad-Valorem-Verbrauchsteuer oder Kombination aus beidem.
  • Regelmäßige Anpassung der spezifischen Verbrauchsteuer, die Tabak immer weniger erschwinglich macht. Diese sollte nicht nur die Inflation berücksichtigen, sondern Tabakwaren und verwandte Erzeugnisse relativ zu anderen Produkten verteuern. Um eine Lenkungswirkung zu erzielen, müssen diese Anpassungen zu deutlich spürbaren Preissprüngen führen. Denkbar wäre z.B. eine jährliche Erhöhung um 15% + Inflationsrate.
  • Tabaksteueranteil von mindestens 70% des Kleinverkaufspreises für alle Produktkategorien.
  • Vergleichbare Besteuerung der verschiedenen Produktkategorien.

Pro Rauchfrei hat gegenüber der EU-Kommission und der Bundesregierung Stellung genommen. Link zur Stellungnahme