02.01.2025 Ist eine Ausweitung rauchfreier Orte auf Außenbereiche, wie von den EU-Mitgliedsstaaten empfohlen, tatsächlich eine Überregulierung, wie manche meinen? Oder handelt es sich bei diesen Bedenken in Wirklichkeit um eine Überreaktion auf Vorschläge, die in anderen Ländern ganz oder teilweise längst umgesetzt sind? In unserem letzten Beitrag Riesenerfolg für den Nichtraucherschutz haben wir Studien angeführt, die belegen, dass Passivrauchen die Gesundheit an Orten beeinträchtigen kann, die von vielen Menschen frequentiert werden. Dabei sind insbesondere Minderjährige, chronisch Kranke und Allergiker gefährdet, potenziell aber alle Umstehenden, denn beim Tabakrauch gibt es keinen unbedenklichen unteren Grenzwert.
Hier stellen wir eine Auswahl von Städten und Ländern der Welt mit Rauchverboten für bestimmte Außenbereiche vor. Sie sollen speziell Kinder und Jugendliche, Fahrgäste, Wartende, Patienten, Besucher von Sport- und Freizeitaktivitäten vor Tabakrauch schützen – oder eben einfach alle Menschen. Erstaunlich dabei ist, dass so manches Land, das wir als weniger entwickelt betrachten mögen, weitaus mehr Nichtraucherschutz wagt als wir in einem der reichen Länder dieser Welt. Gerade Deutschland hat in Sachen Tabakprävention sehr viel nachzuholen, zum Wohl seiner Bürger und seiner Ausgabenlast für Gesundheitskosten. Es braucht bei uns eine neue Prioritätensetzung in der Tabakpolitik.
Die Liste ist nicht umfassend und führt aus Platzgründen keine Sonderregelungen auf. Nähere Informationen können unserer Hauptquelle unter https://www.tobaccocontrollaws.org entnommen werden. Daneben stammen einzelne Fakten auch aus Presseartikeln oder Reisehinweisen.
Rauchverbote in Städten:
Ganz groß in der Presse ist aktuell Mailand, dort darf im Freien nicht mehr geraucht werden, wenn andere Personen nicht mindestens 10 Meter entfernt sind, was den öffentlichen Raum fast komplett rauchfrei machen dürfte.
Ein ähnliches Verbot gibt es bereits in Turin: Dort sind es fünf Meter Abstand, außer die umstehenden Personen erlauben das Rauchen ausdrücklich. In der Nähe von Kindern, Schwangeren und stillenden Müttern darf aber grundsätzlich nicht geraucht werden.
Neapel verbietet das Rauchen in öffentlichen Grünanlagen und Parks, wenn Kinder unter 12 Jahren, Schwangere oder stillende Mütter in der Nähe sind.
In Verona sind öffentliche Parks, Demonstrationen und Kulturveranstaltungen rauchfrei, wenn Kinder oder schwangere Frauen in der Nähe sind.
Große Beachtung fand auch das selbsterklärte Ziel Groningens, die erste völlig rauchfreie Stadt der Welt zu werden: Zahlreiche Gelände von Schulen, Universitäten, öffentlichen Gebäuden, Spielplätze, Parks und Restaurantterrassen wurden bereits zu rauchfreien Zonen erklärt.
In Paris und Straßburg gelten Rauchverbote in Parks und Stadtwäldern.
Heidelberg und Mannheim untersagen das Rauchen in überdachten Unterständen des ÖPNV und Holzwickede bei Dortmund ist die erste Gemeinde Deutschlands, deren Veranstaltungen in eigener Trägerschaft (wie Weihnachtmarkt oder Maitanz) rauchfrei sein müssen.
New York City geht viel weiter: Dort herrscht Rauchverbot In den meisten öffentlichen Bereichen, wie Plätzen, Fußgängerzonen, Parks, Freibädern, Stränden, auch in Gastro-Außenbereichen.
In Tokio darf auf Straßen und Plätzen nicht geraucht werden; die Einrichtung von Raucherbereichen ist aber zulässig.
Landesweite Rauchverbote
Sehr umfassende:
o In Bhutan und Burundi ist das Rauchen generell an öffentlichen Orten – innen wie außen – verboten.
o In der Demokratischen Republik Kongo gilt Rauchverbot für alle offenen oder geschlossenen, in öffentlichem Besitz befindlichen oder öffentlich genutzten Orte, die für alle zugänglich und nutzbar sind.
o In Honduras gilt Rauchverbot für alle öffentlichen oder privaten Bereiche, die weniger als zwei Meter von der Stelle entfernt sind, an der sich Menschen versammeln oder vorbeigehen.
o In Irland sind Orte im Freien mit einem Dach rauchfrei, die zu mehr als 50 % von einer oder mehreren Mauern umgeben sind.
o Auf Mauritius gilt Rauchverbot auf dem Gelände aller öffentlich zugänglichen Gebäude und aller Regierungsgebäude; zusätzlich auf dem Gelände aller Gesundheits- und Bildungseinrichtungen sowie von Kinderheimen und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf dem Gelände von Freizeiteinrichtungen, z.B. Parks und Gärten, auf öffentlichen Stränden, im Außenbereich von Sportstätten, an Haltestellen des ÖPNV, auf dem Gelände von Bahnhöfen, Flughäfen, Häfen u.a., in Gastro-Außenbereichen, an religiösen Stätten und auf Märkten.
o In Mexiko gilt Rauchverbot auf „erforderlichen“ Gehwegbereichen im Umkreis von mehr als 10 m um Ein- und Ausgänge von Gebäuden, (Raucherbereiche dürfen keine Durchgangs- oder Versammlungsbereiche sein), in Gastro-Außenbereichen und Freizeiteinrichtungen.
o In Sierra Leone gilt Rauchverbot Im Umkreis von 10 Metern um Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, um Gastro-Außenbereiche, um Fenstertüren oder Lufteinlässe eines geschlossenen öffentlichen Raums, eines Arbeitsraums, eines Wartebereichs, einer Warteschlange oder eines jeglichen geschlossenen Raums, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
o In Uganda gilt Rauchverbot In einem Umkreis von 50 Metern um einen öffentlichen Ort, einen Arbeitsplatz, ein öffentliches Verkehrsterminal oder einen anderen Ort, der hauptsächlich Dienstleistungen für Kinder anbietet; in einem Umkreis von 50 Metern um Fenster, Türen oder Lufteinlass eines öffentlichen Raums, Arbeitsplatzes, Wartebereichs oder einer Warteschlange; im Umkreis von 50 Metern um einen Gastro-Außenbereich.
In speziellen Bereichen:
Bereich ———— Land | Gesund-heit | Bildung | Kinder | Sport | Freizeit / Verkehr | Gasto-Außen berei-che | Umkreis um Gebäude / rauchfreie Zonen |
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Armenien | X (10-m-Zone) | X (10-m-Zone) | Spielplätze | Freizeitparks | X | ||
Aserbaid-schan | X | ||||||
Äthiopien | X | ||||||
Australien: in vielen Bundesstaaten/Territor. | X | X | |||||
Belarus | X | Festivals, Traditions-veranstalt., Gemüsemärkte | |||||
Belgien | X (10-m-Zone) | X (10-m-Zone) | Kindergärten (10-m-Zone) | X | Tier- und Freizeitparks | ||
Bolivien | Wald, Tourismusbereiche, 100 Meter um Gewässer | ||||||
Brunei | 6-Meter-Zone um rauchfreie Gebäude | ||||||
Burkina Faso | X | X | |||||
Chile | 80 m Entfernung v. Hoch-wasserlinie oder Flussufer | ||||||
Costa Rica | Häfen, Bus- und Taxi-Haltestellen, Bahnhöfe u.a. | ||||||
Deutsch land: in einigen Bundesländern | X | X | Strände in einigen Regionen | ||||
Dschibuti | Schiffsanlegestellen, Bushaltestellen | ||||||
Ecuador | X | X | |||||
Estland | X | X | |||||
Finnland | Strände vom 1. Mai – 30. September | ||||||
Frankreich | X | X | Strände, öff. Parks, Wälder | um rauchfreie Zonen | |||
Gabun | X | Theater / Konzertveranstalt., Su-permärkte | X | ||||
Gambia | X | 100 m um Gebäude, Warte-bereiche | |||||
Ghana | Freibäder | X | |||||
Guinea | X | ||||||
Island | X | Freizeitaktiv. v. Kindern | X | ||||
Italien | X | X | Strände in best. Tourismusregionen | ||||
Jamaika | Parks, Kulturerbe-stätten, Freibäder, Märkte, Strände | X | 5 m um Gebäude | ||||
Kambod-scha | X | X | X | Parks, rel. Stätten, Museen, hist. Stätten | |||
Kanada: teilw. in Provinzen, Territ., Gemeinden | X | X | Haltestellen, Stadtparks, Strände, kommun. Wege, komm. Veranstalt. | X | um Gebäude | ||
Kapverde | Naturparks | ||||||
Kasachstan | Spielplätze | ÖPNV-Haltestellen | |||||
Kenia | X | Flugplätze, Bahnhöfe, Häfen u.a. | Straßen, Bürgersteige, Verandas, die an öff. Plätze angrenzen |
Bereich ———— Land | Gesundheit | Bildung | Kinder | Sport | Freizeit / Verkehr | Gastro-Außenbereiche | Umkreis um Gebäude / rauchfreie Zonen |
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Kirgistan | X | Kulturveranst., Versamm- lungen, Strände | |||||
Kolumbien | Märkte, Festivals | ||||||
Libanon | X | X | X | ||||
Macau | Umkreis v. 10 m um ÖPNV-Haltestellen | ||||||
Malaysia | Lebensmittel-geschäfte | X | |||||
Neuseeland | X | X | |||||
Neu see land | X | X | X | ||||
Norwegen | X | X | X | ||||
Panama | X | ||||||
Peru | X | X | |||||
Saudi-Arabien | Parks, öff. Gärten u.a., Kongress-zentren, Ausstellungshallen | X | 8 m um rauchfreie Bereiche | ||||
Schweden | X | X | |||||
Singapur | X | X | X | X | Fußgängerbrücken, bei Warteschlangen ab 2 Pers., Parks, Freibäder | 5 m um Gebäude | |
Spa nien | X | Spielpläte | Strände in best. Tourismusregionen | X | |||
Thai land | Spielplätze | X | Öff. Parks, Zoos, Freizeitparks, Märkte | ||||
Tschad | Höfe, Terrasse und andere Bereiche um Gebäude | ||||||
Uru guay | X | X | |||||
Usbekistan | Strände, Parks, bis 5 m v. Eingängen zu Bahnhöfen, Busbahnhöfen, Flughäfen, Binnenhäfen und U-Bahn-Stationen | ||||||
Viet nam | X | X | X | ||||