Tödlich und teils illegal: Welche Produkte die Stadt Dortmund mit der InterTabac fördert

10.09.2024 Am 19. September beginnt die InterTabac-Messe in den Dortmunder Westfalenhallen, betrieben von einem Tochterunternehmen der Stadt Dortmund. Hier findet nicht nur die Verkaufsförderung von Tabak, Zigaretten, E-Zigaretten und Co. statt, sondern auch von Nikotinbeuteln und Snus, die in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Die seit Jahrzehnten mit wenigen Ausnahmen jährlich veranstaltete Tabakmesse in Dortmund läuft den Zielen der Tabakprävention, wie sie im Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) formuliert sind, grob zuwider.  Danach sollen Angebot und Vermarktung von Tabakprodukten, wo immer möglich, eingeschränkt werden. Stattdessen beteiligt sich ein stadteigener Betrieb auch noch an der Vermarktung und erzielt damit Gewinne – auf Kosten der Gesundheit der Verbraucher.

Inzwischen werden auf der InterTabac sogar nicht verkehrsfähige bzw. sogar verbotene Produkte gehandelt: Nikotinbeutel und Snus.

Nikotinbeutel werden auch als nicotine pouches, Nikotinkissen oder fälschlicherweise „Snus“ bezeichnet: Diese aromatisierten kleinen Beutel, gefüllt mit Zellstoff und meist mit Nikotinzugabe, werden unter die Lippe geklemmt, die enthaltenen Wirkstoffe werden dann mit dem Speichel gelöst. Nikotinbeutel fallen unter die so genannte novel food-Verordnung und müssten eine EU-Zulassung besitzen, was aber nicht der Fall ist. Daher sind sie in Deutschland nicht verkehrsfähig.

Echter Snus ist ein nikotinhaltiges Tabakprodukt, oft aromatisiert. Er wird gleichfalls unter die Lippe geklemmt und gibt so seine Wirkstoffe frei. Das Inverkehrbringen des Tabakprodukts Snus ist außer in Schweden in allen EU-Ländern strikt verboten.

Trotzdem ist am 20. September im Rahmen der Tabakmesse ein Event namens „PouchXChange“ geplant. Dazu heißt es vom Veranstalter: „Nutzen Sie die Gelegenheit, um ins Gespräch zu kommen, mehr über die neuesten Pouches und Snus-Produkte aus der Welt zu erfahren, wertvolle neue Kontakte zu knüpfen und potenzielle Einkäufer in entspannter Atmosphäre zu finden.“

Das Ordnungsamt Dortmund, dessen Position wir unter anderem dazu erfragt haben (Antwort hier aufrufbar), erklärt, 2023 die Abgabe von Snus und Nikotinbeuteln, auch in kleinsten Mengen, unterbunden zu haben. Darüber hinaus betrachten sie die „reine Präsentation“ dieser Produkte als nicht illegal. Ginge es bei der PouchXChange um eine reine Präsentation, hätte diese prominent beworbene Veranstaltung aber ihren Zweck verfehlt. Es geht um Bewerbung und Marketing hierzulande nicht verkehrsfähiger Produkte.

Die InterTabac stellt das genaue Gegenteil von Tabakprävention dar: Die Stadt Dortmund fördert den Verkauf von Tabak- und Nikotinkonsumprodukten, das Gesundheitsministerium NRW sagt eine „großzügige Auslegung“ bei der Einrichtung von Raucherbereichen zu und die Westfalenhallen Dortmund duldet Marketing-Aktivitäten zu Snus und Nikotinbeuteln,

kommentiert Pro Rauchfrei-Vorstand Stephan Weinberger:

Eine stadteigene Einrichtung profitiert vom Tabakhandel. Der Steuerzahler trägt die Kosten des Rauchens, die durch Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Tod entstehen.