Neuregelung für Nichtraucherschutz Baden-Württemberg: Pro Rauchfrei an Themenfindung beteiligt

24.07.2024 Baden-Württemberg soll ein neues Landesnichtraucherschutzgesetz bekommen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration führt dazu eine dialogische Bürgerbeteiligung durch. Am Montag, 22. Juli, waren Verbände, darunter Pro Rauchfrei, eingeladen, in Stuttgart relevante Themen für die Diskussion im Rahmen eines Bürgerforums einzubringen. Ab Freitag Online-Beteiligung für alle!

9.30 Uhr im Sozialministerium Stuttgart: 18 Teilnehmer und ein Journalist versammeln sich, um unter der Moderation einer Referatsleiterin des Ministeriums und des Leiters der Servicestelle Bürgerbeteiligung die aus ihrer Sicht wichtigen Aspekte festzulegen, die später von zufällig ausgewählten Bürgern diskutiert werden sollen.  Zu dieser Sitzung waren Behörden, kommunale Spitzenverbände, die Landtagsfraktionen, das DKFZ, Verbände aus dem Gesundheitswesen und weitere Verbände, auch der Tabaklobby, gebeten worden. Pro Rauchfrei war als einziger Nichtraucherschutzverband anwesend.

Im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg der Grünen und der CDU steht das Versprechen, den Nichtraucherschutz auszuweiten und bisherige Ausnahmen auf den Prüfstand zu stellen. Das soll nun mit Beteiligung der Bürger geschehen. Im Bild rechts ist der Ablauf skizziert. Die vorbereitende Sitzung zur Themenfestlegung mit betroffenen Akteuren wird als Beteiligungsscoping bezeichnet.

Die Eingeladenen hatten im Vorfeld eine sogenannte Themenlandkarte erhalten, also eine erste Themensammlung des Ministeriums, mit der Bitte, sie gemäß der eigenen Interessenlage zu ergänzen. Dem waren wir nachgekommen und trugen entsprechend in der Sitzung auch die Punkte vor, die wir für eine Novellierung für unverzichtbar halten. Darunter:

  • die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland u.a. mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation eingegangen ist (FCTC-WHO)
  • die Aufnahme der Freiheitsrechte der Nichtraucher als Gegenpol zu den im Entwurf postulierten Freiheitsrechten der Raucher
  • die Notwendigkeit, die Ausnahmen im Nichtraucherschutz gemäß § 5 ArbStättV endlich zu beseitigen und alle Arbeitsplätze rauchfrei zu machen
  • die Pflicht zum Schutz vulnerabler Gruppen wie Asthmatiker, Allergiker oder andere
  • gleiche Nichtraucherschutzregelungen für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Cannabis
  • zusätzlich zu bereits gesetzten Anwendungsbereichen wie Außengastro, Parks, Bahnsteige u.a. auch: Haltestellen, Sportstadien, Fußgängerzonen, Eingangsbereiche, Einkaufszentren und deren Laufflächen, Durchgangspassagen, Spielplätze, Jugendzentren, Sozialeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten und andere mehr. Dem Sozialministerium liegt seit April unser Entwurf für ein Landesnichtraucherschutzgesetz vor.
  • Darüber hinaus Vorschläge für eine wirksame Durchsetzungsstrategie, unter anderem durch Mobilisierung und Einbeziehung der Gesellschaft

Neben weiteren sachlich begründeten Vorschlägen, beispielsweise des DKFZ, gab es natürlich auch Einwände, dass sich das bestehende Gesetz bewährt habe und daher keine Novellierung nötig sei. Gerade in Baden-Württemberg, wo es in Rauchernebenräumen von Gaststätten nicht einmal ein Einlassverbot für Minderjährige gibt, ist das aber keineswegs der Fall! Das hatte bereits 2014 die Evaluation des LNRSchG im Auftrag von Ex-Sozialministerin Katrin Altpeter gezeigt, die damals so lange in der Schublade versteckt worden war, bis wir das an uns geleakte Ergebnis veröffentlichten. Auch eine Sonderbehandlung von E-Zigaretten oder Tabakerhitzern ist nicht angezeigt, wie es Branchenverbände fordern, denn auch die Emissionen dieser Geräte enthalten kanzerogene Schadstoffe und hier gibt es keine Unbedenklichkeitsschwelle, unterhalb derer der Passivkonsum unschädlich wäre.

Wie geht es weiter?

Ab Freitag, 26. Juli, bis Freitag, 16. August, kann die Öffentlichkeit in einer Online-Beteiligung auf https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de ihre Standpunkte zum Nichtraucherschutz einbringen. Zusammen mit den Ergebnissen des oben erwähnten Bürgerforums und einer offiziellen Verbändeanhörung wird daraus ein Bürgergutachten erarbeitet, durch Änderungen des Sozialministeriums ergänzt und kommt danach in die Ressortabstimmung. Am Ende steht ein Gesetzentwurf, der in den Landtag eingebracht wird.

Wir halten alle Interessierten über den Fortgang des Verfahrens und unsere Eingaben auf dem Laufenden.