05.07.2024 Nicht verkehrsfähig, nicht kindersicher, Nikotingehalt nicht korrekt angegeben, keine Packungsbeilage, keine Warnhinweise vorhanden oder unvollständig, diese Untersuchungsresultate bei Einweg-E-Zigaretten (Disposables) lassen aufhorchen.
2022 wurden im Rahmen amtlicher Kontrollen Einweg-E-Zigaretten (Disposables) in den Untersuchungslaboren von acht Bundesländern geprüft: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde eine Zusammenfassung erstellt, die seit Juni dieses Jahres unter https://doi.org/10.1007/s00003-024-01510-y aufrufbar ist. Insgesamt 250 Proben wurden auf Kriterien untersucht wie:
- Ist das Produkt kindersicher? Kann es leicht geöffnet und benutzt werden?
- Ist das Produkt ein Original oder eine Fälschung?
- Ist die Angabe des Nikotingehalts formal korrekt? (Der Nikotingehalt darf maximal 20 mg/ml entsprechen. Andere Einheiten zur Kennzeichnung, z.B. Prozentangaben, sind nicht erlaubt)
- Stimmt die angegebene Kennzeichnung der Nikotinkonzentration mit dem tatsächlich in dem Produkt enthaltenen Nikotingehalt überein?
- Ist eine Gefahrstoffkennzeichnung vorhanden? Falls ja, korrekt? (siehe weiter unten)
- Ist die angegebene Zuganzahl (Anzahl „Puffs“) nachvollziehbar?
- Ist die Angabe der Füllmenge korrekt? (Bei Disposables sind maximal 2 mg erlaubt)
- Ist ein Beipackzettel vorhanden, vollständig und korrekt?
- Ist der Nikotin-Warnhinweis, wo nötig, vorhanden und korrekt – auf Deutsch und jeweils auf 30 % der beiden größten Packungsflächen? (Wortlaut: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“)
250 Proben in einem Jahr sind verschwindend wenig, wenn man von 5 Millionen offiziell verkaufter Einweg-E-Zigaretten pro Monat ausgeht, wie die Branche schätzt. Illegal gehandelte nicht inbegriffen. Wären diese 250 alle Verdachts- oder Beschwerdefälle, wären die Ergebnisse immer noch sehr beunruhigend, da dies aber nur bei weniger als 15 Prozent so war, muss man sie erschreckend nennen. Zumal sie zum größten Teil aus ganz alltäglichen Verkaufsstellen stammen: aus Kiosks, dem Einzelhandel und Fachgeschäften für E-Zigaretten. Proben aus Online-Shops machten nur einen Teil der sonstigen Bezugsquellen aus.
Wie es ausgesehen hätte, wären nicht 250, sondern 25.000 Proben unter die Lupe genommen worden, ist reine Spekulation. Genauso, wenn man sich Ergebnisse für 2023 – aus einem noch größeren, noch unübersichtlicheren Markt – vorstellt. In Großbritannien jedenfalls sind 2022 knapp unter 1 Million nicht verkehrsfähige E-Zigaretten (Einweg wie auch Mehrweg) konfisziert worden und von Januar bis Oktober 2023 waren es bereits 4,5 Millionen.
Die Beliebtheit der E-Zigarette und insbesondere ihrer Einweg-Variante ist ungebrochen. Zur größten Nutzergruppe gehören Jugendliche, trotz des Verkaufsverbots an Minderjährige. Bei ihnen ist das Risikobewusstsein noch nicht genügend ausgeprägt, sie sind keine mündigen Verbraucher. Obwohl man sich bei den oben genannten Ergebnissen fragt, wie sich ein mündiger Verbraucher wirksam vor gefährlichen Produkten schützen kann, wenn schon grundlegende Angaben falsch sind.
Es ist zu hoffen, dass die Überwachungsbehörden verstärkt regelmäßige Kontrolle durchführen. Auch die Inhaltsstoffe der enthaltenen Liquids sollten analysiert werden. Letztendlich sind Einweg-E-Zigaretten generell ein komplett unnötiges, umweltschädliches und riskantes Produkt, dessen Verbot wir fordern. Wir haben uns dem offenen Brief der deutschen Umwelthilfe an Bundesumweltministerin Lemke angeschlossen, der ein solches Verbot zum Thema hat.
Mehr dazu: Von 45 untersuchten Einweg-Zigaretten in Luxemburg. sowohl in Fachgeschäften wie Tankstellen oder Kiosks, stellten sich 39 als illegale Produkte heraus. Sie waren nicht registriert. 27 von ihnen entsprachen auch aus anderen Gründen nicht den rechtlichen Vorgaben, z.B. an die Kindersicherung oder Informationspflichten.