In unserem Video „Die goldene Angel der Tabakindustrie“ zeigen wir Werbung für Tabak und E-Zigaretten sowie Liquids an vielen alltäglichen Orten und im Internet – fast immer leicht zugänglich für Kinder und Jugendliche. Zufall? Sicher nicht! „Today’s teenager is tomorrow’s potential regular customer“, wie in einem Philip Morris-Memo von 1981 steht. Tabakwerbung suggeriert: Die beworbenen Produkte sind unbedenkliche Normalität, sind „Must-haves“. Versprechen Genuss und Freiheit ein Leben lang:
Komm auf den Geschmack… für dich, für jetzt und überall… Full Spirit… Liberté toujours… Your choice… Perfect match… Verliebe dich in… Mach mehr aus deinem Moment…
Das Tabakerzeugnisgesetz sagt: Außenwerbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten ist nur noch an den Außenwänden und in den Schaufenstern von Fachgeschäften erlaubt. Es verbietet Werbung in der Presse oder anderen Druckerzeugnissen, in audiovisuellen Medien und im Internet. Es untersagt, Tabakerzeugnisse außerhalb von Fachgeschäften kostenlos gewerbsmäßig abzugeben und Tabakerzeugnisse sowie E-Zigaretten gewerbsmäßig auszuspielen.
Soweit die Theorie.
Gehen wir vor die Tür oder klappen unser Notebook auf! Tabakwerbung springt uns an allen Ecken und Enden ins Auge: direkt als Schaufensterwerbung an Tankstellen und Kiosks, am Tabakautomaten um die Ecke, auf Citylight-Postern, in Supermärkten und kleinen Läden, im Internet auf News- oder Lifestyle-Seiten, aber öfter noch indirekt, getarnt als „Test“, „Vergleich“, „Gebrauchsanleitung“ oder Basisinfo über Warenangebot, Eigenschaften oder Gesundheitsaspekte. Eingebaute Direktlinks führen zu einschlägigen Onlineshops. So erfüllen die Artikel ihren eigentlichen Zweck, die Verkaufsförderung.
Pro Rauchfrei fordert ein absolutes, ausnahmsloses Werbeverbot für Tabakerzeugnisse inklusive Tabakerhitzern und Shishas, sowie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter. Nutzer von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten brauchen keine Werbung, Nichtkonsumenten müssen vor ihr geschützt werden.