Weile statt Eile – Pro Rauchfrei fordert weiterhin Automatentasten mit Warnhinweisen

09.04.2024 Pro Rauchfrei zieht seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurück und bereitet eine Hauptsacheklage vor

In der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen den Tabakautomatenaufsteller tobaccoland forderten wir von der Gegenseite, es zu unterlassen, Zigaretten in Warenautomaten anzubieten, wenn die Abbildungen auf den Auswahltasten keine kombinierten Bildwarnhinweise zeigen. Dabei stellte sich heraus, dass ein Eilverfahren für diesen speziellen Fall nicht gut geeignet war, da die Eilbedürftigkeit der von uns angestrebten Verfügung strittig war und eine Entscheidung für eine, wenn nicht beide Seiten vermeidbare Nachteile verursacht hätte.

Daher haben wir unseren Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgezogen und werden unseren Anspruch in einem Hauptsacheverfahren weiterverfolgen. Dabei werden wir auch Gelegenheit haben, zu den neuen digitalen Designs der Auswahltasten detaillierter vorzutragen, dass auch diese noch Assoziationen zu Zigarettenpackungen hervorrufen und daher gesundheitliche Warnhinweise tragen müssen. Des Weiteren werden wir darlegen, dass Muster-Warnhinweise die konkreten Warnungen für eine konkrete Zigarettenmarke nicht ersetzen können.

Das Bild zeigt einen analogen Tabakautomaten mit Muster-Warnhinweis. Auch die Tastendarstellung auf diesen hatten wir abgemahnt. 

Mehr dazu: Die Lebensmittel Zeitung hat uns kulanterweise ihren informativen Artikel zur Verhandlung für eine Veröffentlichung auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Die Bilder sind verdeckt, da sie nicht vom Nutzungsrecht umfasst sind. Herzlichen Dank dafür an dieser Stelle!

Quelle: Lebensmittel Zeitung, Ausgabe 15 vom 12. April 2024