01.04.2024 Pro Rauchfrei fordert die Bundesländer auf, den Nichtraucherschutz anlässlich der Cannabis-Legalisierung zu verbessern.
Die Legalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 macht eine Überarbeitung der Nichtraucherschutzgesetze der Länder erforderlich. Der Bund hat den Nichtraucherschutz gegen Cannabis wie bereits bei Tabak nur rudimentär geregelt und überlässt diese Aufgabe weitestgehend den Ländern.
Pro Rauchfrei legt den Regierungen und Parlamenten der Bundesländer einen Muster-Gesetzentwurf für die Landesnichtraucherschutzgesetze vor. Der Nichtraucherschutz sollte bundesweit möglichst einheitlich geregelt werden, da klare, einheitliche Regelungen die Beachtung und damit auch die Durchsetzbarkeit erleichtern. Solche Regeln werden schnell zur allgemein akzeptierten gesellschaftlichen Norm.
Der Nichtraucherschutz muss mindestens die Standards erfüllen, zu denen Deutschland sich in der WHO Framework Convention on Tobacco Control (WHO FCTC) für Tabak völkerrechtlich verpflichtet hat. Nach deren Artikel 8 ist ein vollständiges Rauchverbot für alle geschlossenen öffentliche Orte und, wo angebracht, für sonstige öffentliche Orten im Freien zu erlassen. Raucherräume dürfen nicht zugelassen werden, da ihre Einrichtung keinen effektiven Schutz bietet. Ein solches Rauchverbot ist danach vorzusehen für
- sämtliche Behörden und sonstigen Einrichtungen der Länder und Kommunen,
- Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
- Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen,
- Gaststätten,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Sportstätten,
- sonstige geschlossene öffentliche Räume.
Bisherige Ausnahmetatbestände für Raucherräume sind aufzuheben.
Zudem sollten Rauchverbote an öffentlichen Orten im Freien gelten, an denen Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Zu diesen Orten zählen Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs, Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen einschließlich Open-Air-Veranstaltungen, Sportstätten, Fußgängerzonen (ohne zeitliche Begrenzung) und Spielplätze. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Belastung durch Tabakrauch auch im Freien gesundheitsgefährdend sein kann.
Das Rauchverbot sollte zudem auf einen Umkreis von fünf Metern um die Eingangsbereiche von Gaststätten, Krankenhäusern etc. erstreckt werden, um zu verhindern, dass Rauch und Aerosole aus diesem Bereich in die geschützten geschlossenen Räume ziehen.
Die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz sollten gleichermaßen für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Cannabis gelten. Sie alle belasten beim Rauchen oder Verdampfen die Umgebungsluft mit Schadstoffen und Feinstaub und können beim passiven Einatmen zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. Cannabisrauch enthält zahlreiche kanzerogene Substanzen und weitere Gifte, die auch in Tabakrauch vorkommen, darunter Ammoniak, Arsen, Benzol, Cadmium, Chrom, Formaldehyd, Blei, Quecksilber, Nickel.
Deutschland verletzt seine völkerrechtlichen Pflichten zu einem wirksamen Nichtraucherschutz aus der WHO FCTC bislang massiv und belegt in der Folge auf der internationalen Tobacco Control Scale nur Platz 34 von 37 europäischen Ländern. Angesichts von 127.000 Tabaktoten pro Jahr und der nun hinzukommenden Cannabis-Legalisierung muss Deutschland endlich seine Verpflichtung aus diesem Überein-kommen zu einem effektiven Nichtraucherschutz erfüllen.
Wir appellieren daher an die Bundesländer, ihre Nichtraucherschutzgesetze zeitnah nach Vorbild des von uns vorgelegten Muster Gesetzentwurfs zu überarbeiten und damit Deutschlands völkerrechtliche Verpflichtungen für ein Mindestmaß an Nichtraucherschutz zu erfüllen.