Nichtraucherschutz bei der Cannabis-Legalisierung umfassend verbessern!

16.07.2023  Pro Rauchfrei nimmt in der Verbändeanhörung gegenüber der Bundesregierung Stellung zum Entwurf des Cannabisgesetzes.

Der Entwurf des Cannabisgesetzes erlaubt es, in Arbeitsstätten, in Bundesbehörden und sogar in Flugzeugen Raucherräume einzurichten, in denen auch Cannabis geraucht werden darf. Für die meisten anderen Lebensbereiche wird überhaupt kein Nichtraucherschutz vorgesehen. Das zeigt, wie wenig die Bundesregierung bisher an den Gesundheitsschutz von Nicht-Konsumenten gedacht hat. Der unzureichende Nichtraucherschutz bei Tabak soll weitgehend einfach auf Cannabis übertragen werden.

Dabei verletzt Deutschland schon bei Tabak seine völkerrechtliche Verpflichtung zu einem effektiven Nichtraucherschutz aus der WHO Framework Convention on Tobacco Control (WHO FCTC). Danach muss ein vollständiges Rauchverbot nicht nur in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch an allen Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen, an allen geschlossenen öffentlichen Orten und, wo angebracht, an sonstigen öffentlichen Orten im Freien gelten. Raucherräume dürfen nicht zugelassen werden, da ihre Einrichtung keinen effektiven Schutz bietet. Das gilt auch für die Gastronomie. Deutschland verletzt dieses Übereinkommen massiv.

Pro Rauchfrei fordert in seiner Stellungnahme, dass der Nichtraucherschutz endlich die Anforderungen der WHO FCTC erfüllen muss. Er sollte gleichermaßen für Tabak, E-Zigaretten und Cannabis gelten, da all diese Produkte beim Rauchen und Verdampfen gesundheitsgefährdende Schadstoffe und Feinstaub freisetzen. Wir legen dafür einen Gesetzentwurf für eine Neufassung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes vor.

Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für eine umfassende Regelung des Nichtraucherschutzes in allen Lebensbereichen. Nach der WHO FCTC ist er verpflichtet, davon Gebrauch zu machen. Er kann sich nicht unter Verweis auf die Länder der Verantwortung entziehen. Wir fordern Bundesregierung und Bundestag auf, unseren Vorschlag für die Neufassung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes im Cannabisgesetz umzusetzen.