16.05.2023 Pro Rauchfrei begrüßt, dass die EU-Kommission im Rahmen von Europas Plan gegen den Krebs (EBCP) den europäischen Rechtsrahmen für die Eindämmung des Tabakgebrauchs überarbeiten möchte. Wir unterstützen das Ziel eines rauchfreien Europas, in dem bis zum Jahr 2040 nur noch 5 % der Bevölkerung rauchen.
Dafür sollten die Regelungen des europäischen Rechts den Mitgliedstaaten einen verbindlichen und wesentlich ambitionierteren Rahmen für eine bessere Tabakkontrolle setzen als bisher. Andernfalls wird es in Mitgliedstaaten wie Deutschland, in denen die Tabaklobby weiterhin erheblichen Einfluss hat, kaum zu den notwendigen Veränderungen kommen.
Zusätzlich zur Beantwortung des sehr ausführlichen Fragebogens für Interessenträger im Rahmen der EU-Konsultation legt unser Verband eine frei formulierte Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission vor. Sie enthält folgende Forderungen in verkürzter Form; für den gesamten Text bitte den Link aufrufen.
1. Verbindlicher umfassender Nichtraucherschutz
Ein umfassender Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen muss im Hinblick auf sämtliche Tabakerzeugnisse und neuartigen Produkte, wie Tabakerhitzer und E-Zigaretten, mindestens in folgenden Bereichen gewährleistet werden:
- Arbeitsstätten,
- Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen,
- Behörden,
- Gesundheitseinrichtungen,
- Gastronomie, ohne Ausnahmen für Rauchergaststätten und Raucherräume und einschließlich der Außengastronomie,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Sporteinrichtungen,
- öffentliche Verkehrsmittel und Haltestellen,
- sonstige öffentliche zugängliche Räume,
- Mehrparteienhäuser einschließlich der Balkone,
- Eingangsbereiche geschützter Einrichtungen,
- Haushalte mit minderjährigen Kindern,
- Fahrzeuge, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren,
- öffentliche Open-Air-Veranstaltungen.
2. Höhere Tabaksteuern und Besteuerung neuartiger Produkte
Die Vorgaben für die Mindestbesteuerung sollten deutlich angehoben und so das Preisniveau in den Mitgliedsstaaten harmonisiert werden. Zudem ist auch für neuartige Produkte eine angemessene Mindestbesteuerung vorzusehen.
3. Umfassendes Verbot von Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte
Das Verbot sollte lückenlos sein und auch alle neuartigen Produkte umfassen. Insbesondere folgende Bereiche sollten abgedeckt werden:
- Sponsoring und Parteispenden,
- Internet und Social Media,
- Werbung in und an Verkaufsstellen,
- Corporate Social Responsibility Aktivitäten („Greenwashing“),
- Corporate Promotion und Public Relations Aktivitäten,
- kostenlose Abgabe und Ausspielung,
- Kinowerbung,
- Werbung für sonstige Produkte unter Verwendung von Marken der Tabakindustrie und für Produkte, die Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte nachahmen.
Entsprechend sollte der Begriff der „Werbung“ erweitert werden und jegliche Darstellung des Rauchens und der Verwendung neuartiger Produkte umfassen, die den Konsum fördert.
4. Neutrale Einheitsverpackung („plain packaging“)
5. Beschränkung des Verkaufs auf lizenzierte Fachgeschäfte mit Zutritt nur für Erwachsene
6. Komplettverbot von Aromen
für sämtliche Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte, insbesondere auch in E-Zigaretten.
7. Verbot von Einweg-E-Zigaretten
8. Verringerung der Emissionshöchstwerte und realistische Messverfahren
9. Erhöhung der Mittel für Aufklärungskampagnen, Therapieangebote, Gesundheits- und Verbraucherschutz
Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, hierfür finanzielle Mittel bereitzustellen, die sich nach einem hohen Prozentsatz ihrer Einnahmen aus der Tabaksteuer und der Besteuerung neuartiger Produkte bemessen.
10. Rückverfolgbarkeit für alle Tabakerzeugnisse und neuartigen Produkte
11. Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von Tabakerzeugnissen und neuartigen Produkten
12. Verpflichtung zu nationalen Tabakkontrollstrategien