Gut, aber unzureichend: Stellungnahme zu geplanter Regulierung für erhitzte Tabakprodukte

13.01.2023 Im Rahmen einer Verbändebeteiligung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes hinsichtlich der Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse und zum Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung gibt Pro Rauchfrei seine ans Bundeslandwirtschaftsministerium eingereichte Stellungnahme bekannt.

Im Wesentlichen begrüßt Pro Rauchfrei, dass

  • das bisher bestehende Verbot des Inverkehrbringens von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit charakteristischem Aroma sowie das Verbot von Filtern, Papier und Kapseln, die Tabak oder Nikotin enthalten, auf erhitzte Tabakerzeugnisse ausgeweitet wird, und
  • erhitzte Tabakerzeugnisse, welche als Rauchtabakerzeugnisse eingestuft werden, kombinierte Text-Bild-Warnhinweise und eine Informationsbotschaft tragen müssen.

Der Entwurf greift jedoch zu kurz. Deutschland hat erheblichen Verbesserungsbedarf bei Tabakkontrolle und Nichtraucherschutz. Auf der internationalen Tobacco Control Scale belegt Deutschland Platz 34 von 37 europäischen Ländern (https://www.tobaccocontrolscale.org/). Nach den Berichten der Drogenbeauftragten der Bundesregierung sterben jährlich mehr als 120.000 Menschen in Deutschland durch Tabakrauch, ungefähr alle vier Minuten ein Mensch. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) geht davon aus, dass jährlich 3.300 Nichtraucher durch Passivrauchen sterben. Rauchen und Passivrauchen verursachen zudem bei zahlreichen weiteren Menschen schwere Gesundheitsschäden. Es ist daher nicht verständlich, weshalb sich der Gesetzentwurf auf eine Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2100 beschränkt und nicht einmal die wenigen Verbesserungen bei der Tabakprävention vorsieht, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart wurden.

Wir fordern in Bezug auf nikotinhaltige Konsumprodukte

  • ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot
  • ein Verbot der kostenlosen Abgabe und Ausspielung
  • Plain Packaging
  • Sichtbarkeitspflicht der Warnbilder und -hinweise bei der Bereitstellung zum Verkauf
  • einen umfassenden und bundesweiten Nichtraucherschutz inklusive Kennzeichnungspflicht für
  • Arbeitsstätten,
  • Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Spielplätze,
  • Behörden,
  • Gesundheitseinrichtungen,
  • Gastronomie, ohne Ausnahmen für Rauchergaststätten und Raucherräume und einschließlich der Außengastronomie,
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
  • Sporteinrichtungen,
  • öffentliche Verkehrsmittel und Haltestellen,
  • sonstige öffentliche zugängliche Räume,
  • Mehrparteienhäuser einschließlich der Balkone,
  • Eingangsbereiche geschützter Einrichtungen,
  • Haushalte mit minderjährigen Kindern inklusive Fahrzeuge, wenn Minderjährige und Schwangere an Bord sind,
  • öffentliche Open-Air-Veranstaltungen.

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