Keine kostenlosen Zigaretten mehr zum Geburtstag – Tabakkonzern JTI gibt Unterlassungserklärung ab

30.11.2022  Weil der Tabakkonzern JTI trotz gesetzlichen Verbots Zigaretten der Marke Camel kostenlos an Endverbraucher abgab, leitete Pro Rauchfrei ein Unterlassungsverfahren sowohl gegen den Konzern als auch die ausführende Werbeagentur ein. Beide Unternehmen gaben daraufhin nach Gesprächen mit dem Verband Unterlassungserklärungen ab.

Social-Media ist in. Von selbst gedrehten Homestorys bis zum professionellen Influencer gibt es für Unternehmen ein immer breiteres Feld an potenziellen Werbeträgern. Dass man dabei vielleicht unbewusst als Influencer für die Tabakbranche werben kann, zeigt das folgende Beispiel. Ist die Werbung für Tabakerzeugnisse schon seit Jahren im Internet verboten, gilt seit Anfang letzten Jahres zusätzlich das Verbot, Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen oder Wasserpfeifentabak außerhalb von Geschäftsräumen des Fachhandels gewerbsmäßig kostenlos abzugeben.

Auf der insbesondere bei jungen Leuten beliebten Plattform TikTok erschien im Juli dieses Jahres ein Video einer Nutzerin, die sich über ein Geschenkpaket von Camel freute. Der Konzern gratulierte der Frau mit einer kostenlosen Packung Camel-Zigaretten zum Geburtstag. Die Freude teilte sie damit mit der ganzen Welt und so fand der ein oder andere vielleicht seinen Weg zur Registrierungsseite der Marke.

Nach der Einleitung entsprechender Unterlassungsverfahren führte Pro Rauchfrei e.V. Gespräche mit dem Konzern und der ausführenden Werbeagentur. Dort bedauerte man den Umstand und gab an, dass es sich um interne Kommunikationsprobleme handelte, der Versand eigentlich schon längst eingestellt werden sollte. Schließlich gaben beide Unternehmen strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. Ob es sich tatsächlich um ein Versehen handelte oder man planbar auf ein Vorgehen durch Dritte wartete, bleibt offen.

Stephan Weinberger, Vorsitzender des Verbraucherschutzverbandes Pro Rauchfrei e.V., erklärt dazu „Wir werden auch künftig ein Augenmerk auf den Bereich Social-Media legen. Besonders dort ist es für Unternehmen attraktiv geworden, junge Leute beispielswiese auf Einweg-E-Zigaretten und ihre ‚trendigen‘ Aromen aufmerksam zu machen sowie Aktionen und Rabatte anzubieten.“

Stephan Weinberger (Dipl.-Jur. Univ.)
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