Vorschläge zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Berlin

20.04.2022  Der Koalitionsvertrag „Zukunftshauptstadt Berlin“ von SPD, Grünen und der Linken sieht vor, dass der Schutz vor Passivrauchen im öffentlichen Bereich im Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) gestärkt und Kontrolldefizite abgebaut werden sollen.

Pro Rauchfrei begrüßt das und legt einen Entwurf für die Überarbeitung des NRSG vor. Der Entwurf sieht vor:

  • Abschaffung der bisherigen Ausnahmen vom Rauchverbot, insbesondere für Rauchergaststätten und Raucherräume.
  • Ausweitung des Rauchverbots auf
    • Außenbereiche der Gastronomie,
    • Eingangsbereiche,
    • sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen,
    • Spielplätze,
    • Haltestellen,
    • Sportstadien,
    • und öffentlich zugängliche Räume.
  • Klarstellung, dass vom Rauchverbot auch neuartige Tabakerzeugnisse wie Tabakerhitzer und E-Zigaretten erfasst werden.

Der Nichtraucherschutz in Berlin muss grundlegend verbessert werden. Nach den Berichten der Drogenbeauftragten der Bundesregierung sterben jährlich mehr als 120.000 Menschen in Deutschland durch Tabakrauch, ungefähr alle vier Minuten ein Mensch. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) geht davon aus, dass jährlich 3.300 Nichtraucher durch Passivrauchen sterben. Rauchen und Passivrauchen verursachen zudem bei zahlreichen weiteren Menschen schwere Gesundheitsschäden. Deutschland belegt auf der von internationalen Fachleuten erstellten Tobacco Control Scale den letzten Platz in Europa, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Ausnahmeregelungen beim Nichtraucherschutz.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Einrichtung von Raucherbereichen und -räumen keinen wirksamen Schutz vor Passivrauchen gewährleistet. Dementsprechend haben die Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, darunter auch Deutschland, festgestellt, dass es kein unbedenkliches Niveau der Belastung durch Tabakrauch gibt und nur eine zu 100 % rauchfreie Umgebung einen wirklichen Schutz bietet; alle anderen Ansätze wie Luftfilteranlagen und die Einrichtung ausgewiesener Raucherbereiche haben sich wiederholt als unwirksam erwiesen. Es ist höchste Zeit, dass Berlin den Verpflichtungen aus dem WHO-Rahmenübereinkommen nachkommt.

Zudem haben zahlreiche Studien aus jüngerer Zeit nachgewiesen, dass Nichtraucherschutz auch im Freien notwendig ist. Die Schadstoffbelastung durch Tabakrauch unterscheidet sich in ihrer Zusammensetzung nicht von der in Innenräumen und kann auch im Freien gesundheitsgefährdend sein.

Ein effektiver Nichtrauchschutz ist insbesondere geboten, um Menschen mit relevanten Vorerkrankungen, wie etwa Asthma oder Herzerkrankungen, eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die bisherige Ausgrenzung dieser besonders vulnerablen Menschen muss beendet werden. Zudem muss der Schutz von Kindern verbessert werden – es ist wenig überzeugend, zwar den Verkauf von Tabak an Kinder zu verbieten, sie aber nicht vor Passivrauchen zu schützen.

Daher fordern wir die die Berliner Landesregierung und die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus auf, den Nichtraucherschutz in Berlin wie von uns vorgeschlagen zu verbessern.