Pro Rauchfrei e.V. begrüßt seinen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Gesundheitliche Warnungen müssen vor dem Kauf sichtbar sein

09.12.2021  „Die heutige Entscheidung des EuGH bestätigt uns in unserer Rechtsauffassung. Wichtiger noch, sie betont das tabakpräventive Ziel, das die EU mit der Tabakrichtlinie von 2014 verfolgt“, freut sich Stephan Weinberger, Vorstandsvorsitzender von Pro Rauchfrei: „Die gesundheitsbezogenen Warnungen auf den Verpackungen von Tabakwaren müssen, um ihre Wirkung entfalten zu können, für den Verbraucher sichtbar sein. Besonders für junge Menschen wird ein hohes Schutzniveau angestrebt, wie es auch den Verpflichtungen der Union nach dem WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs entspricht.“

In der Musterklage von Pro Rauchfrei gegen einen Supermarktbetreiber in München geht es um Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen. Deren Auswahltasten für die jeweilige Zigarettenmarke sind mit Bildern versehen, die hinsichtlich ihrer Aufmachung (Umrisse, Logo, Proportion, Farbe) an Zigarettenpackungen erinnern, jedoch keine Warnhinweise tragen. Nach dem Drücken einer Auswahltaste fällt die entsprechende Zigarettenpackung auf das Kassenband, sodass ganz kurz vor dem Kauf noch die Warnhinweise auf der Packung zu sehen sind. Dies genügt den Anforderungen der Tabakrichtlinie jedoch nicht, wie der EuGH feststellt. Auch auf Bildern von Packungen, mit denen der Verbraucher Zigarettenpackungen assoziiert, müssen die gesundheitlichen Warnhinweise zu sehen sein. Dabei ist es unerheblich, ob die Packungen danach noch in natura zu sehen sind oder nicht.

In der Folge wird der Bundesgerichtshof abschließend über die Klage von Pro Rauchfrei entscheiden. Was dieses Urteil letztendlich auch für andere Tabakautomaten bedeutet, bleibt abzuwarten. Pro Rauchfrei möchte letztlich erreichen, dass Tabakwaren nur noch in lizenzierten Fachgeschäften mit Zutritt nur für Erwachsene verkauft werden dürfen. Die Verpflichtung, dass bei der werblichen Präsentation von Tabakwaren auch die Warnhinweise sichtbar sein müssen, wird von dem Nichtraucherschutzverband als erster Schritt zu diesem Ziel angesehen.

Weiterführender Link: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs