Pro Rauchfrei hat das Musterverfahren 2017 angestrengt
05.12.2021 Am Donnerstag, 9.12.2021, entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob die Zigarettenausgabeautomaten in der EU den Vorgaben der Tabakregulierung entsprechen (Rechtssache C‑370/20). Hintergrund ist eine Klage von Pro Rauchfrei e.V. aus dem Jahr 2017 gegen einen Supermarktbetreiber in München, der Zigaretten an der Kasse in einem typischen Ausgabeautomat anbot. Die Packungen mit den vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen waren für die Kunden aber nicht sichtbar. Nach Auswahl der Marke durch Drücken einer Taste fiel eine Zigarettenpackung auf das Kassenband und war dann vom Kunden zu bezahlen. Die Auswahltasten hatten Abbildungen, die bezüglich Markenlogo, Proportion und Farbgebung wie Zigarettenpackungen gestaltet waren. Gesundheitsbezogene Warnhinweise zeigten die Abbildungen nicht.
Pro Rauchfrei macht geltend, dass durch die Automaten die Warnhinweise vollständig verdeckt und sovon Kunden zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung nicht gesehen werden. Gerade das war aber der Sinn der europäischen Gesetzgebung. Zumindest müssen die Auswahltasten die Warnhinweise zeigen, weil es sich bei ihnen um eine werbliche Präsentation handelt. Die Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof jedoch hat dem EuGH in diesem Zusammenhang eine Reihe von Fragen vorgelegt, um zu klären, ob die Warenausgabeautomaten dem europäischen Recht entsprechen.
Der Generalanwalt am EuGH Tanchev folgte in seinem Gutachten vom Juli diesen Jahres der Argumentation von Pro Rauchfrei, dass die Automaten in der konkreten Form nicht den EU-Vorgaben entsprechen, soweit die Tasten nicht die entsprechenden Warnhinweise zeigen. Dabei sei es unerheblich, dass der Kunde im Anschluss die Warnhinweise noch sehen kann, weil die Vorschriften hierzu nicht auf einen besonderen Zeitpunkt abstellen. Das Verdecken der Warnhinweise durch den Automaten an sich sei aber kein Verstoß gegen EU-Recht, weil davon nur Gegenstände erfasst seien, die direkt an der Verpackung anhaften. In vielen Fällen folgt das Gericht der Argumentation des Generalanwalts, ist jedoch nicht daran gebunden.
Weiterführende Informationen:
Rechtssache C‑370/20
Pro Rauchfrei e. V. gegen JS e.K.
Dokumente zum EuGH-Verfahren: https://curia.europa.eu/juris/
Bisherige Entscheidungen national: https://dejure.org/2020,15991