Rauchfreier öffentlicher Raum gefordert – keine Maskenpflicht-Ausnahmen mehr
09.02.2021 Unsere Atemwege sind vielfach belastet: neben den Immissionen aufgrund industrieller Produktion, motorisiertem Verkehr, Heizung usw. auch durch das Rauchen, das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Seit über einem Jahr hat das Coronavirus diese Belastung noch verschärft.
Wir nahmen zunächst an, dass spätestens mit der Maskenpflicht das leidige Zwangs-Mitrauchen an hochfrequentierten öffentlichen Orten erst einmal kein Thema mehr wäre. Diese Erwartung wurde grob enttäuscht, jeden Tag ein bisschen mehr. Statt mehr de facto rauchfreie Orte, intensivere und flächendeckende Entwöhnungsangebote und vor allem mehr Information über die zusätzlichen Risiken von Rauchern und Passivrauchern bezüglich einer Covid-Erkrankung gibt es Business as usual: Verharmlosung, Förderung des Rauchens oder einfach Ignorieren.
Ein Großteil der Bürger hält Abstand, isoliert sich im Privaten und nimmt existenzgefährdende Einschränkungen hin. Sogar das Singen haben wir uns abgewöhnen müssen, sobald wir nicht mehr allein sind. Umso schockierender ist es, wenn das Rauchen, eine ohnehin schon gefährliche Verhaltensweise, die in der Pandemie noch gefährlicher geworden ist, dermaßen aus aller Vorsicht ausgeklammert wird. Typisches Beispiel: Das bayerische Gesundheitsministerium (!!) ließ einem unserer Mitglieder auf Nachfrage mitteilen:
Im Rahmen der Maskenpflicht des § 24 Abs. 1 der 11. BayIfSMV darf die Mund-Nase-Bedeckung als triftiger Grund nach allgemeinen Grundsätzen dann abgenommen werden, solange das zum Verzehr von Speisen und Getränken oder zum Zweck des Rauchens notwendig ist, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der 11. BayIfSMV.
Die Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der 11. BayIfSMV soll jedoch nicht dazu führen, dass gewissermaßen ein Dauerverzehr von Speisen und Getränken stattfindet oder Dauer-Rauchpausen eingelegt werden.
Interessanterweise ist in der genannten Verordnung nicht die Rede von „triftigen“, sondern von „zwingenden“ Gründen. Wie aber kann man das Rauchen als zwingenden oder auch nur als triftigen (=einleuchtenden) Grund ansehen?
- Jeder zweite Raucher stirbt vorzeitig an seiner Sucht, geschätzte 120.000-140.000 Menschen im Jahr allein in Deutschland. Mehrere Tausend Passivrauchopfer kommen hinzu.
- Rauchen geht mit einem mehrfach (bis zu 6-Mal) erhöhten Sterberisiko bei einer Corona-Infektion einher.
- Das Abnehmen und Wiederaufsetzen der Maske und Finger-Lippen-Berührungen ohne vorheriges Händewaschen gefährden den Infektionsschutz.
- Tabakrauch in der Atemluft, die in die Maske gelangt, erhöht den gesundheitlichen Schaden. Das gilt ganz sicher auch für Umstehende, denn Masken schützen leider kaum vor Tabakrauchbelastung.
Die Maskenpflicht darf durch das Rauchen nicht in ihrer Wirksamkeit gefährdet werden: keine Ausnahmen für Raucher! Die sinnvollste Regelung danach ist ein konsequent rauchfreier öffentlicher Raum mit einem Angebot von Raucherbereichen dort, wo niemand anderer gestört wird. Wenn der Gesundheitsschutz so wichtig ist, wenn die EU in den nächsten 20 Jahren auf ein tabakfreies Europa abzielt und wenn die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Ludwig, bessere Entwöhnungsangebote für Langzeitraucher schaffen will, sind rauchfreie Orte ein wichtiger präventiver Baustein. Denn die Tendenz muss dahin gehen, das Rauchen im Alltag zu denormalisieren, statt es im Gegenteil noch zu fördern. Davon profitieren alle, nicht zuletzt die Raucher selbst.
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