Verkehrte Welt: Raucherlaubnis trotz Maskenpflicht
28.10.2020 Offener Brief an die Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister der Bundesländer: Pandemie-Maßnahmen mit verbindlichen Ausführungshinweisen
Angesichts sprunghaft steigender Infektionszahlen in Deutschland haben Sie, sehr geehrte Vertreter der Landesregierungen, in Übereinkunft mit der Bundesregierung zunehmend strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft gesetzt bzw. werden es noch tun.
Einige Maßnahmen sind in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich nicht ausreichend belegt, so die Maskenpflicht im Freien oder die Sperrstundenregelung.
Noch akzeptiert der überwiegende Teil der Bevölkerung diese Maßnahmen, weil sie hofft, so eine großräumige Stilllegung des wirtschaftlichen Lebens zu verhindern. Um dies weiterhin zu gewährleisten, ist es jedoch dringend notwendig, das wesentliche Ziel im Auge zu behalten: die effektive Senkung des Infektionsrisikos. Ist das nicht der Fall, wäre es Wasser auf den Mühlen der Verweigerer und Blockierer.
Eine generelle Maskenpflicht auf Plätzen und Straßen hat für alle zu gelten. Jedoch fallen schon seit Längerem an Bahnhöfen und Haltestellen die Raucher sehr negativ auf, die die Maskenpflicht nicht auf sich beziehen. Dazu ist bis dato keine offizielle Stellungnahme bekannt, die diese Maskenpflicht relativieren würde.
Das hat sich nun geändert. So legen mangels klarer Vorgaben die Kommunen die Maskenpflicht für öffentliche Plätze und Straßen nach Gutdünken aus. Konkret geht aus Presseberichten hervor, dass die Städte Ahlen, Augsburg, Bamberg, Halle, Herne, Ingolstadt, Lüdenscheid, Ludwigsburg, Mönchengladbach, Nürnberg, Solingen und Wuppertal Rauchern Ausnahmen von der Maskenpflicht gestatten. Nachzulesen ist das in folgenden Pressemeldungen.
Teilweise werden abstruse Zusatzregeln genannt: Raucher müssten beim Rauchen stehen bleiben oder sie dürften „zu Ende rauchen“ bzw. „kurz rauchen und danach die Maske wieder aufsetzen“. Als ob dies an der Tatsache etwas ändern würde, dass bei dieser ohnehin schon todbringenden Beschäftigung Luft weit stärker ausgestoßen wird als beim normalen Atmen. In diesem Zusammenhang ist Rauchen als erhöhter Risikofaktor analog zum Singen, Schreien oder Niesen anzusehen. Darüber hinaus ist das erhöhte Infektionsrisiko beim Rauchen durch häufigen Finger-Lippen-Kontakt bekannt, sodass sich Rauchen in der Öffentlichkeit derzeit auf jeden Fall verbietet.
Pro Rauchfrei fordert klar verständliche Regeln: Legen Sie in den Infektionsschutz-Verordnungen Ihres Bundeslandes fest, dass eine Maskenpflicht immer zwingend mit einem Rauchverbot einhergeht. Dazu sollen die Kommunen angehalten werden, die Hinweisschilder auf Maskenpflicht mit dem normierten Rauchverbotszeichen zu versehen. Denn wenn nicht einmal die zuständigen Behörden diesen selbstverständlichen logischen Schluss ziehen, wie kann man es vom einzelnen Raucher verlangen?