Rauchen wird man ja wohl noch dürfen? – Nein!

Maskenpflicht bedeutet gleichzeitig Rauchverbot. Hinweisschilder für Unbelehrbare nötig

19.10.2020  Überall dort, wo die Warnwerte von 35 bzw. 50 COVID-19-Infektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten werden, gelten in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Hamburg neue Corona-Schutzregelungen. Darunter eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, wo es voraussichtlich zu eng ist, um den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die betreffenden Kommunen benennen Plätze, Straßen, Fußgängerzonen, an denen die Maskenpflicht gelten soll.

Andere Bundesländer werden in Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 14. Oktober folgen.

Nun wird es genügend Mitbürger geben, die sich davon nicht angesprochen fühlen. Zumindest nicht, wenn sie gerade rauchen. Beobachtbar ist bereits jetzt, dass trotz Maskenpflicht an Bahnsteigen und Haltestellen zahlreich gequalmt wird. Es ist zu erwarten, dass sich das auch nicht für die neuen Bereiche ändern wird.

Deshalb fordert Pro Rauchfrei: Macht es den Menschen schwerer, ihr Rauchen als legitime Ausnahme anzusehen! Mindestens ein Rauchverbotszeichen gehört auf die Hinweisschilder zum Maskenschutz mit drauf. Sodass alle Bürger merken, wie sie sich verhalten müssen. Denn wer die Maskenpflicht als wichtige Maßnahme zur Verringerung der Ansteckungsgefahr ansieht, muss deren Einhaltung konsequent fordern.

Für uns Nichtraucher ist es sowieso ein Segen, wenn wir im öffentlichen Raum weniger Tabakrauch einatmen müssen. Vor allem in diesen Zeiten. Denn Tabakrauch dringt schnell in den Mund-Nasenschutz ein, geht aber schwer wieder raus. Ablagerungen (second-hand-smoke) können am Stoff zurückbleiben und die Gesundheit zusätzlich schädigen. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass Rauchen aufgrund der Atemtröpfchen, die zusammen mit dem Tabakrauch vom Raucher ausgestoßen werden, die Infektionsgefahr für die umgebenden Menschen erhöht. Zwei sehr gute Gründe, um das Rauchen besonders in den Blick zu nehmen.

Maskenpflicht und Rauchen werden mancherorts schon thematisiert:

Stadt Düsseldorf: Antwort der Stadt: „Die Maske darf zum Rauchen innerhalb der betroffenen Bereiche nicht abgesetzt werden.

Kreis Recklinghausen/Datteln: Für Raucher gilt: Wer nicht auf seine Glimmstängel verzichten will, muss dafür einen Bereich aufsuchen, in dem die Maskenpflicht nicht gilt. (Link ist nicht mehr online)

Hamburg: „ darf der Mund-Nasen-Schutz nicht abgenommen werden – auch nicht zum Essen, Trinken oder Rauchen“ (Link ist nicht mehr online), wie der Sprecher der Sozialbehörde, Martin Helfrich, am Sonntag erklärte.