21.08.2020 Pro Rauchfrei wendet sich an die deutschen Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister mit der Aufforderung, die Bevölkerung durch eine Anpassung der Corona-Verordnungen besser vor Ansteckung zu schützen. Gleichzeitig bitten wir das Robert-Koch-Institut, eine solche Maßnahme zu empfehlen.
In Spanien herrscht inzwischen Rauchverbot in der Öffentlichkeit, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Dies auf dringende Empfehlung der Gesundheitsbehörden. Inwiefern erhöht Rauchen die Infektionsgefahr?
- Beim kräftigen Ausstoßen von Rauch (oder Dampf) werden Atmungströpfchen mindestens 1-2 Meter weit transportiert. Laut einer US-Studie vom April halten sich Coronaviren in Aerosolen bis zu drei Stunden lang relativ virulent. Atmungströpfchen gehören zu den hautpsächlichen Infektionsträgern für COVID-19.
- Dort, wo Maskenschutzpflicht besteht – z.B. auf Bahnhöfen und an Haltestellen des ÖPNV – wird diese von Rauchern nicht eingehalten, was den Infektionsschutz effektiv verringert.
- Raucher berühren regelmäßig mit den Fingern die Lippen und infizieren sich dadurch selbst leichter.
- Auch das wiederholte Auf- und Absetzen der Mundschutzmasken fördert eine Infektion.
- Last but not least sind Raucher wegen ihres geschwächten Immunsystems ohnehin infektionsanfälliger, werden aber Symptome wie Husten oder Atemnot zunächst nicht ernst nehmen, weil sie diese als Begleiterscheinung des Rauchens gewohnt sind.
Unsere Forderung nach einem Rauchverbot:
Corona-Infektionsschutz dringend verbessern
Sehr geehrte/r Herr/Frau Ministerpräsident/in, Regierender Bürgermeister, Erster Bürgermeister, Bürgermeister bzw.
Sehr geehrte/r Herr/Frau Minister, Senator,
wie sich immer mehr herausstellt, ist Zigarettenkonsum ein Risikofaktor für die Gesundheit nicht nur generell, sondern besonders während der Corona-Pandemie. Die Regierungen der Länder sind verpflichtet, ihre Bürger vor vermeidbaren erheblichen Gesundheitsgefahren zu schützen.
Wir bitten Sie daher, dem spanischen Beispiel folgend mit einer Anpassung der Corona-Verordnung Ihres Bundeslandes das Rauchen an öffentlichen Orten zu untersagen, wo ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ein Rauchverbot außerhalb der eigenen Wohnung, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, gilt inzwischen für ganz Spanien. Die dortige Regierung hält sich dabei an die Empfehlung in einem Positionspapier der spanischen Gesundheitsbehörden. (Link nicht mehr online)
Darüber hinaus müssen wir laut der Weltgesundheitsorganisation sowie wissenschaftlichen Gesellschaften und verwandten Organisationen andere bestehende Risiken in Betracht ziehen, die mit dem Rauchen und Vapen verbunden sind:
- Handhabung der Schutzmaske und wiederholter Kontakt der Finger mit dem Mund nach dem Berühren von Produkten (herkömmliche Zigaretten oder elektronische Geräte) oder Utensilien (Wasserpfeifen), die als Infektionsträger des Virus fungieren könnten
- Ausstoßen von Atmungströpfchen, die eine Viruslast enthalten und hoch ansteckend sein können.
- Lockerung der sozialen Distanzregeln.
(eigene Übersetzung auf Basis von www.DeepL.com/Translator)
Prof. Stanton Glantz von der University of California stellt Folgendes fest:People who have any cotinine (a metabolite of nicotine) in their bodies – even at the low levels associated with secondhand smoke – have substantially increased risk of acute respiratory failure from ARDS (https://tobacco.ucsf.edu/reduce-your-risk-serious-lung-disease-caused-corona-virus-quitting-smoking-and-vaping)
Dr. Albert Rizzo, Leitender Arzt der American Lung Association, sagt über Rauchen und E-Zigaretten-Konsum:
Not only are they potentially spreading virus by not wearing a mask, they are blowing those droplets to the people around them to potentially get infected… (https://economictimes.indiatimes.com/magazines/panache/can-you-get-the-coronavirus-from-second-hand-smoke-experts-say-theres-a-possibility/articleshow/77365234.cms)
Vor dem Hintergrund weltweit rasant und deutschlandweit deutlich zunehmender Infektionszahlen ist es an der Zeit, alle Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu ergreifen, die wirtschaftlich vertretbar und individuell zumutbar sind. Ein Rauchverbot an besonders frequentierten öffentlichen Orten, wie Bahnhöfen, Haltestellen, Eingängen, Unterführungen, Passagen und anderen Engstellen sowie generell in Menschenmengen ist eine solche Maßnahme. Sie würde auch dazu beitragen, bereits bestehende Regelungen zur Maskenpflicht, wie im ÖPNV, zu unterstützen, denn Rauchen stellt einen Verstoß gegen die Maskenpflicht dar.
Bitte setzen Sie alles daran, die Bürger Ihres Bundeslandes vor einem sonst nicht vermeidbaren Ansteckungsrisiko zu schützen.