Pro Rauchfrei nimmt Stellung zum Regierungsentwurf für ein Tabakwerbeverbot

Ausnahmen sollen gestrichen werden; einheitliche Steuer für alle Tabakprodukte

10.03.2020  Im Rahmen einer vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) durchgeführten Verbändeanhörung hat Pro Rauchfrei e.V. seine Positionen zum vorgestellten Entwurf für ein Tabakwerbeverbot eingereicht. Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf des BMEL betreffen  das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), das Tabaksteuergesetz (TabStG) und das Jugendschutzgestz (JuSchG).

Hauptanliegen unserer Stellungnahme war es, die vorgesehenen langen und ungleichen Umsetzungsfristen und die Ausnahmen sowohl beim Werbeverbot wie bei der Besteuerung zu kritisieren und eine einheitliche Regelung für alle Tabakprodukte sowie alle Werbeformen anzumahnen.

Unsere Forderungen zusammengefasst:

  • keine Werbung an Außenflächen des Fachhandels und verbindliche Definition des Begriffs Fachhandel (wichtig für die Werbeerlaubnis in Innenräumen)
  • keine kostenlose Abgabe und kein Ausspielen von Tabakprodukten und E-Zigaretten inkl. Nachfüllbehältern gleichermaßen (einheitliche Regelung für alle Produkte)
  • keine Ausnahmen mehr für jegliche Promotion oder Sponsoring
  • frühestmögliches Inkrafttreten der Werbeverbote zum gleichen Zeitpunkt für Tabakwaren, -erhitzer und E-Zigaretten
  • keine Tabakwerbung mehr im Kino, auch nicht bei Filmen ohne Jugendfreigabe
  • einheitliche Tabaksteuer für alle Tabakprodukte, also kein niedriger Steuersatz für „Pfeifentabak“ und damit für Tabakerhitzer-Tabak und Wasserpfeifentabak.

Der Entwurf und unsere Stellungnahme sind in einem Dokument zusammegefasst, das hier heruntergeladen werden kann.