Gegendarstellung

zum Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 20. November 2019 mit der Überschrift „Prozess in München: Streit um Gasmasken-Fotos“

Am 20. November 2019 erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel über einen Zivilrechtsstreit der Tochter eines ehemaligen Vorstands von Pro Rauchfrei e.V. gegen den Verein wegen Bildrechten. Der Verein als Beklagter wurde vom Autor des Artikels vor Veröffentlichung nicht angehört, weshalb aus Sicht des Vereins nachfolgend wie folgt klargestellt wird:

1.  Soweit es im Artikel heißt „Dieser, Rainer N., war bis diesen September im Vorstand des Vereins Pro Rauchfrei. Nun aber ist er ausgetreten, was mit dem Vorsitzenden des Vereins zu tun hat“, stellt Pro Rauchfrei e.V. klar:

Rainer N. ist als amtierender Finanzvorstand des Vereins in der Jahreshauptversammlung September 2019 nicht mehr in ein Vereinsamt wiedergewählt worden. Daraufhin ist Rainer N. als ordentliches Mitglied aus dem Verein ausgetreten.

2.  Sofern der Artikel die Behauptung von Rainer N. anführt, der Vorsitzende Ermer habe versucht, parteipolitische Themen in die Nichtraucher-Initiative zu tragen, was mittlerweile zum Austritt von mindestens 60 der knapp 400 Vereinsmitglieder geführt habe, stellt Pro Rauchfrei e.V. klar:

Die angegebenen Zahlen sind unrichtig.
a)   Die erwähnten knapp 400 beitragspflichtigen Mitglieder stellen nur etwa ein Fünftel der insgesamt registrierten Mitglieder dar.
b)  Aus dieser Gruppe sind aufgrund der „Rachekampagne“ des Ex-Vorstands N. ca. 3 % ausgetreten. Die Angabe „mindestens 60″ Austritte entspricht darüber hinaus nicht der Wahrheit.
c)   Pro Rauchfrei bedauert dennoch jeden dieser Austritte, da das Engagement für den Nichtraucherschutz dringend jede verfügbare Stimme benötigt.

3.  Sofern im Artikel davon die Rede ist, die Klägerin, Yasmin N., habe bei dem Fotoshooting vor 6 Jahren nur ihrem Vater assistiert und sei kurz als Licht-Modell eingesprungen, als Kamera und Scheinwerfer eingestellt werden
sollten, und habe von der Verwendung ihrer Fotos erst im September 2019 Kenntnis erlangt, wird diese Darstellung aus Sicht von Pro Rauchfrei e.V. nicht geteilt:

Hierzu bemerken wir: Frau N., die ursprünglich das Fotoshooting selbst durchführen wollte, war vorher genau über Sinn und Zweck des Projekts informiert. Auch am Tag des Shootings muss ihr zwingend klar gewesen sein, für welchen Zweck die Fotos angefertigt wurden. Wenn sie wirklich nicht als Model für die geplante Plakatkampagne zur Verfügung stand, hätte ihr Vater vor dem Einreichen zur Auswahl alle Fotos mit seiner Tochter aussortieren müssen. Auch hätte er nicht eine Rechnung über 750 Euro stellen und den Betrag entgegennehmen dürfen. Der Verein war und ist im guten Glauben, die Bildrechte der beteiligten Modelle rechtmäßig erworben zu haben, zumal Rainer N. immer betont hatte, dass die Models mit der Abgabe ihrer Bildrechte einverstanden seien.

Pro Rauchfrei e.V. wird die Entscheidung deshalb mit dem Rechtsmittel der Berufung beim Oberlandesgericht München anfechten. Sollte dort wiederum bestätigt werden, dass die eidesstattliche Versicherung von Yasmin N. als glaubwürdig eingestuft wird, wird Pro Rauchfrei e.V. den entstandenen Schaden bei Rainer N. einklagen. Dieser hätte nämlich in diesem Falle als vollmachtsloser Vertreter für seine Tochter gehandelt, in dem er die Aufnahmen dem Verein ohne Kenntnis seiner Tochter zur Verfügung stellte, auch wenn dies angesichts der Sachlage für vernünftig denkende Menschen abwegig erscheinen mag.