Warnhinweise auf Zigarettenpackungen

Dürfen Warnhinweise durch Automaten verdeckt werden? Oberlandesgericht München verhandelt über Berufung von Pro Rauchfrei e.V.

22.07.2019  Im Juli letzten Jahres ist Pro Rauchfrei e.V. mit seiner Klage gegen einen Betreiber zweier Münchner EDEKA-Märkte wegen Verdeckens von Warnhinweisen auf Tabakprodukten durch Automaten vor dem Landgericht München I gescheitert. Darüber wurde bundesweit berichtet. Nun kommt es am Donnerstag, 25.07.2019, zur Berufungsverhandlung.

In dem Verfahren verfolgt Pro Rauchfrei e.V. sein Ziel weiter, die Sichtbarkeit der gesetzlichen Warmhinweise an der Verkaufsstätte gemäß den gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Es ist bedauerlich, dass erst Pro Rauchfrei e.V. für den Vollzug der gesetzlichen Vorschriften eintreten muss, die Behörden hingegen offene Absprachen mit der Industrie treffen, um damit die eigenen Vorgaben wieder zu entschärfen („Ein Aufkleber am Automaten ist ausreichend“).

Verbandspolitisch handelt es sich bei dem Musterverfahren jedoch nur um ein Zwischenziel, denn Pro Rauchfrei e.V. will langfristig gesehen sicherstellen, dass Tabakwaren in der Öffentlichkeit für Minderjährige möglichst unsichtbar und nicht verfügbar werden. Auch Tabakautomaten auf der Straße stehen nach wie vor im Fokus seiner Arbeit.

Verschreibungspflichtige Medikamente mit ihren Nebenwirkungen, die immerhin heilsam wirken (sollten), dürfen nur in Apotheken gegen Rezept abgegeben werden. Tabakwaren hingegen, die nur schädlich und in keiner Weise gesundheitsfördernd sind, gehören in lizenzierte Fachgeschäfte oder mindestens in abgetrennte Verkaufsbereiche, wo Minderjährige keinen Zutritt haben dürfen.

TEILNAHMEINFORMATION FÜR DIE PRESSE

Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München ist öffentlich.

Datum: Donnerstag, 25.07.2019

Verhandlungsbeginn: 10:30 Uhr

Sitzungssaal E.06, EG

Anschrift : Prielmayerstraße 5, 80335 München