Gespräch über Tabakprodukte im BMEL

22.3.2019  Am 18. März fand im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), das für die Tabakerzeugnisverordnung und das Tabakerzeugnisgesetz verantwortlich zeichnet, ein Gespräch zwischen Vertretern der Leitungsebene des Ministeriums (Parlamentarischer Staatssekretär und Abteilungsleiter) und Siegfried Ermer und Stephan Weinberger, Vorstandsmitgliedern von Pro Rauchfrei, statt.

Folgende Themenbereiche wurden unter anderem behandelt:

  1. Tabakwerbung inkl. –automaten
  1. Problemfeld Shisha-Bars (Vollzugsdefizite bei Jugendschutz, Werbe- und Rauchverboten)
  1. Inhaltsstoffe Tabakwaren

Zu 1. Die laufenden Verfahren von Pro Rauchfrei werden beobachtet, insbesondere die im April anstehende Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München (Verdecken von Warnbildhinweisen an Supermarktkassen), wobei Ergebnisse daraus ausgewertet und gegebenenfalls mit entsprechenden Hinweisen zur Umsetzung an die Länder kommuniziert werden. Die Bundesregierung betont, dass sie von Anfang an die Rechtsansicht von Pro Rauchfrei e.V. vertreten habe und die Regelungen im Gesetz eindeutig seien. Man sehe aber von Maßnahmen ab, bis eine gerichtliche Klärung durch uns abgeschlossen sei. Der neue Anlauf für ein gesetzliches Tabakwerbeverbot sei auf einem guten Weg; die Vorlage sei die gleiche, die der ehemalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt 2016 vorgelegt habe. Von Pro Rauchfrei wurde in diesem Zusammenhang Tabakwerbung auf Monitoren angesprochen, die als unzulässig erachtet wird.

Zu 2. Für die Verfolgung der massenhaften Verstöße gegen bestehende Tabakwerbeverbote seien die Länder zuständig, so das Ministerium. Pro Rauchfrei wird hier am Ball bleiben, denn es kann nicht sein, dass jede unzulässige Werbung einzeln vom Verband abgemahnt werden muss. Die vorgetragenen zahlreichen Probleme im Zusammenhang mit Shisha-Bars wurden vom Ministerium zur Kenntnis genommen. Auch dort beobachtet man einen drastischen Anstieg dieses Gewerbes.

Zu 3. Das Bundesamt für Risikobewertung ist mit einem Budget ausgestattet, um die Wirkung der einzelnen Inhaltsstoffe in Tabakprodukten zu untersuchen. Noch immer weiß man zu wenig über deren Wirkung bei der Suchterzeugung. Zur Frage, ob man nicht besonders giftige Stoffe, wie z.B. Arsen, durch weniger giftige ersetzen könne, wurde auf die Regulierung seitens der EU verwiesen, die hier keine Vorgaben gemacht habe.

Das Gespräch fand in einer angenehmen, sachlich informativen Atmosphäre statt und lieferte Pro Rauchfrei Anknüpfungspunkte für künftiges Handeln.  Zu Gesprächsende wurde mitgeteilt, dass die Bundesregierung das Engagement von Pro Rauchfrei e.V. schätzt und weiterhin viel Erfolg wünscht.