02.03.2019 Die Diskussion über die Frage „Können Vermieter mit Mietern vereinbaren, dass die Wohnung rauchfrei bleibt“ geht weiter. Der leitende Redakteur für Geld und Recht der dpa, die wieder einmal eine Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes ohne weitere Recherche verbreitet hatte, antwortete unserem Vorsitzenden Siggi Ermer auf dessen Schreiben hin, dass die Meldung nicht geändert werde.
Link zu den beiden E-Mails zwischen Pro Rauchfrei und der Deutschen Presse-Agentur s. unten
Antwort Siggi Ermers:
Sehr geehrter Herr Zielke,
ich danke Ihnen für Ihre Anwort, der ich jedoch nicht beipflichten kann. Natürlich kenne ich alle Gerichtsentscheide und die Kommentare bzw. Lösungen dazu.
In dem von Ihnen zitierten Urteil geht es um Schadenersatz und nicht um ein Rauchverbot, das man vor Einzug vereinbart. Uns bzw. mir geht es um ein generelles Rauchverbot, das nicht nur die Versottung der Wohnung mit Nikotin verhindert, sondern vor allem die inzwischen massive Belästigung und gesundheitliche Schädigung von Bewohnern durch ihre rauchenden Nachbarn.
Wenigstens schreiben Sie richtig: „… kann daher von einem Vermieter nicht ohne weiteres verboten werden.“
Die Betonung liegt hierbei auf „ohne weiteres“. Das habe ich auch gar nicht bestritten. Aber so kommt es eben auch nicht in dem Artikel rüber. Vielmehr wird es quasi als Faktum dargestellt, dass man das Rauchen nicht verbieten könne.
Auch der Hinweis auf die Raucherzeiten geht am Thema vorbei: Diese kommen nur zur Anwendung, wenn vor Einzug keine rechtsverbindliche Vereinbarung getroffen wurde.
Und in dem Urteil steht schließlich der bemerkenswerte Satz: „Die Parteien hätten keine Vereinbarung getroffen, dass in der gemieteten Wohnung nicht geraucht werden dürfe“ oder „Eine das Rauchen in der gemieteten Wohnung untersagende oder einschränkende Vereinbarung haben die Parteien nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht getroffen.“ Allein diese Hinweise hätten Sie zur Überlegung bringen müssen, wie es wäre, wenn eine Vereinbarung getroffen worden wäre!
Da wir in Deutschland das freie Vertragsrecht haben, können die Parteien sehr wohl jederzeit im Einvernehmen vereinbaren, dass das Rauchen in der Wohnung bzw. auf der gesamten Anlage verboten ist. Daher ist und bleibt der Artikel in seiner grundsätzlichen Aussage falsch. Im besten Fall könnte man ihn noch als tendenziös bezeichnen.
Schließlich bin ich doch etwas enttäuscht, dass eine renommierte Agentur das Problem nicht in seiner Gänze erfasst. Der Vorfall zeigt uns, wie wichtig es ist, dass es uns gibt, die wir unsere Freizeit unentgeltlich einsetzen, um die Mär „das Rauchen in der Wohnung darf nicht verboten werden“ zu widerlegen.
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, die Sache in der Öffentlichkeit zurechtzurücken, was m.E. im Sinne einer ordentlichen Berichterstattung erforderlich wäre.
Mit besten Grüßen
Siegfried Ermer
Link zum Artikel: Nicht ungeprüft abschreiben, sondern Experten fragen