05.07.2018 Niemand sieht die kombinierten Bildwarnhinweise („Schockbilder“) auf den Verpackungen von Tabakprodukten gern. Wir auch nicht. Warum will Pro Rauchfrei trotzdem durchsetzen, dass auch Tabakautomaten in Supermärkten, ebenso wie die auf der Straße, mit diesen Warnhinweisen ausgestattet werden müssen?
Wir arbeiten letztlich darauf hin, dass Tabakprodukte nicht mehr im öffentlichen Raum, sondern nur noch in lizenzierten Fachgeschäften angeboten werden, wie z.B. in unserem Beitrag Tabakprodukte aus der Öffentlichkeit ins Private nehmen nachzulesen ist. Denn der eigentliche Skandal sind nicht die verstörenden Bilder von Gesundheitsschäden, die das Rauchen verursacht, sondern die Tatsache, dass krankmachende, ja sogar tötende, Tabakprodukte in Lebensmittelmärkten verkauft werden. Dort sogar an der „goldenen“ Premiumstelle an der Kasse. Kann erreicht werden, dass die vom Gesetz geforderten Warnhinweise in angemessener Größe an den Automaten angebracht werden müssen, wäre der prominente Platz an der Kasse wohl nicht mehr zu halten.
Übrigens favorisierte Pro Rauchfrei die Einführung von Einheitspackungen (plain packages) für Tabakprodukte. Diese sollten so schlicht und unattraktiv gestaltet und wiederum nur in Fachgeschäften verfügbar sein, dass es der Bildwarnhinweise nicht zwingend bedurft hätte. Jedoch haben die Tabaklobbyisten in Brüssel verzweifelt darauf hingearbeitet, dass dies in der EU-Tabakproduktrichtlinie nicht realisiert werden konnte. Mit Erfolg. Eigentlich haben also die Hersteller selbst es zu verantworten, dass ihre Produkte die sogenannten Schockbilder tragen müssen. Denn damit konnten sie sich leichter arrangieren durch Verdecken und Verstecken.
Update: Nach der Abweisung unserer Klage werden wir in die nächste Instanz gehen. Wer uns auf diesem Weg finanziell unterstützen möchte, möge uns bitte eine Spende zukommen lassen. Unser Verbandskonto bei der Sparkasse Erlangen: IBAN: DE 27 7635 0000 0051 0044 40, BIC: BYLADEM1ERH.