Pro Rauchfrei wirft Mieterbund, aber auch „Haus und Grund“, manipulative Aussagen vor
17.10.2017 In Verlautbarungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) oder des Eigentümervereins Haus und Grund heißt es regelmäßig: „Rauchen generell erlaubt“ oder „Rauchen darf nicht verboten werden“.
Gegen diese Aussagen wehrt sich der Nichtraucherbundesverband Pro Rauchfrei vehement und wirft diesen Verbänden Manipulation in Form einer „Gehirnwäsche“ vor.
„Denn wer so argumentiert, macht sich zum Täteranwalt und verhöhnt die Opfer. Statt allen Mietern gleichermaßen verpflichtet zu sein, stachelt der Mieterbund den Störer (Raucher) noch an, den Nichtstörer (Nichtraucher) weiter zu drangsalieren. Denn nichts anderes läuft regelmäßig in Wohnsilos ab, wo vor allem finanziell schwache Menschen ohnmächtig und noch immer von der Justiz weitestgehend im Stich gelassen, Rauchern ausgesetzt sind“, so Siegfried Ermer, der Bundesvorsitzende von Pro Rauchfrei, Deutschlands größtem Nichtraucher- und Verbraucherschutzverband.
Dabei geht es gar nicht ums Rauchen an sich, sondern um die Rücksichtnahme auf Nachbarn. Rücksicht, wie sie bei Lärm und Gestank angesagt ist, ist für Raucher nämlich meist ein Fremdwort. Denn sie fühlen sich als Täter im Recht, wenn ihnen der Deutsche Mieterbund suggeriert, dass sie quasi quarzen dürfen, so oft, wo und wie lange sie wollen. Die Rechte seien ausschließlich beim Raucher, der Nichtraucher habe sich unterzuordnen.
Dagegen begehrt der Bundesverband Pro Rauchfrei auf. Er verweist darauf, dass der Nichtraucher durchaus ein elementares Recht auf eine rauchfreie Wohnung hat und der Vermieter mit seinen Mietern eine Vereinbarung zum Nichtrauchen treffen kann. Schließlich haben Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof die Qualen von rauchbelasteten Bürgern als Gesundheitsgefährdung anerkannt.
Pro Rauchfrei fordert daher:
- Wohngenossenschaften sollten verpflichtet werden bzw. sein, jeden Interessenten zu fragen, ob er lieber eine rauchfreie Wohnung anmieten möchte oder nicht.
- Es gehört zur sozialen Verantwortung, dass Wohngenossenschaften ausreichend Wohnungen für Nichtraucher zur Verfügung stellen. Sie sollten mind. 30 % aller in ihrem Eigentum oder ihrer Verwaltung stehenden Wohnungen als rauchfrei deklarieren (müssen). Das bedeutet, dass diese Wohnungen am besten alle in einem „Nichtraucherhaus“ bereitgestellt oder wenigstens so in einer Wohnanlage platziert werden, dass Nichtraucher nicht durch Raucher in der Nutzung ihrer Wohnung (Balkon, Lüften) eingeschränkt, belästigt oder gar gesundheitlich geschädigt werden. Als Vorbild nennt Ermer Deutschlands erste rauchfreie Wohnanlage „Schwalbennest“ in Halle Süd, deren Realisierung von Pro Rauchfrei initiiert wurde.
- Mieterbund und „Haus und Grund“ sollten ihrer Klientel juristischen Beistand bieten, wenn es um den Schutz von Nichtrauchern geht. Hierzu gehören auch rechtssichere Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter, dass in diesen Wohnungen/Wohnanlagen nicht geraucht werden darf. Unbedingt sollten sie aufhören zu behaupten, dass Rauchen (uneingeschränkt) „auf Teufel komm raus“ erlaubt sei.
Für rauchgeplagte Mieter bietet Pro Rauchfrei seinen Mitgliedern die Mediation und unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Hilfe bei Gerichtsverfahren an. Und Eigentümern gibt der Verband juristischen Rat bei der Abfassung von Vereinbarungen für eine rauchfreie Vermietung.
Den Wohngenossenschaften schließlich bietet Pro Rauchfrei an, sie bei der Umsetzung von Nichtraucherwohnungen/-anlagen zu unterstützen.