Tabakwarenautomaten in EDEKA-Märkten unzulässig – Pro Rauchfrei erwirkt Einstweilige Verfügung

11.08.2017  Gegen einen Betreiber von zwei Münchner EDEKA Verbrauchermärkten hat Pro Rauchfrei am 8.8. eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht München I erwirkt. Damit ist es dem Inhaber untersagt, Tabakwarenautomaten in den Filialen an der Kasse weiter zu betreiben, wenn dadurch die gesetzlichen Warnbildhinweise auf den Zigarettenpackungen verdeckt werden. Andernfalls drohen Ordnungsgelder bis 250.000 Euro oder ersatzweise Haft. Zuvor wurde dem Betreiber erfolglos die Gelegenheit gegeben, einen rechtmäßigen Zustand herzustellen.

Seit 20. Mai 2016 gilt, dass die Bildwarnhinweise für Tabakprodukte auf Zigaretten- und Drehtabakpackungen nicht verdeckt werden dürfen. Doch die Vorschrift wird im Handel nicht umgesetzt oder bewusst unterlaufen: Warenautomaten in Geschäften sowie Tabakautomaten auf der Straße tragen keine Bildwarnhinweise, in den meisten Auslagen von Tabakläden werden die Bilder durch Vorsteckkarten sogar vorsätzlich verdeckt.

Stephan Weinberger, Leiter des Referats für Verbraucherschutz und Jurist erklärt hierzu: „Uns liegen zahlreiche Beschwerden über die Verdeckung der Schockbilder und Warnhinweise durch Vorsteckkarten oder Automaten in Märkten und Tankstellen vor. Im Rahmen unserer Verbandsklageberechtigung haben wir einige Fälle beispielhaft ausgewählt und weiter verfolgt. Nunmehr hat sich in dem konkreten Fall erstmals das Landgericht München I mit der Materie befasst und ist unserem Antrag gefolgt, dem Betreiber die weitere Nutzung der Warenautomaten in dieser Konstellation zu untersagen.“

Dies war auch deshalb notwendig, weil die Behörden seit Monaten von den jeweiligen Landesregierungen im Unklaren gelassen wurden, wie die Verordnung durchzusetzen ist.

Fazit: Werden Zigarettenverpackungen in Automaten geschlossen aufbewahrt, so dass für den Kunden die Schockbilder nicht sichtbar sind, stellt dies einen Verstoß gegen geltendes Recht zum Schutze der Verbraucher dar.

Für Rückfragen:
Dipl.-Jur. Univ. Stephan Weinberger

Tel: 0170/1865016

E-Mail: stephan.weinberger@pro-rauchfrei.de